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Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 26.01.2013
Uhrzeit: 09:00
ID: 49214



AW: Rechnungsprüfung

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Nicht umsonst wird die LPH 8 oft mit roten Zahlen abgeschlossen. Und aus Haftungs-Sicht ist der Job (so sagte es mal ein Anwalt in einem Kammer-Seminar) sowieso rundweg abzulehnen - zu wenig Geld für zuviel Arbeit und Risiko ...
Du sagst es!

Der Justiziar unserer Kammer (natürlich ein Rechtsanwalt) sagte schon vor Jahren, dass Stundenlöhne unter 100 Euro (netto) für Architekten in Hinblick auf Verantwortung, Haftung und Risiko nicht empfehleneswert wären.

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Tom
 
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Datum: 26.01.2013
Uhrzeit: 12:31
ID: 49215



AW: Rechnungsprüfung

#2 (Permalink)
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@Archimedes - Auch wenn das für den Job als Ganzes gelten mag, meinte ich es zunächst auf die Rechnungsprüfung bezogen. Du haftest für irrtümlich bezahlte Leistungen, Über-/Unterzahlungen, versäumte (Skonto-) Fristen, Mengenfehler, fehlende Nachweise, etc. Bei öffentlichen Bauherrn gibt es nicht nur die 2. Instanz der RPAs, sondern 5 Jahre später noch einmal die Revision.

Die Prüfung einer mittelgroßen Abschlagsrechnung dauert 2 Stunden, einer mittlelgroßen Schlussrechnung 1 Tag. Und wenn Du 10 oder mehr Gewerke hast, die jeden Monat eine Abschlagsrechnung stellen, ist für Arbeit gesorgt.

T.

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Beitrag
Datum: 26.01.2013
Uhrzeit: 15:22
ID: 49216



AW: Rechnungsprüfung #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
@Archimedes - Auch wenn das für den Job als Ganzes gelten mag, meinte ich es zunächst auf die Rechnungsprüfung bezogen.
Ich meinte es so wohl als auch.

Ich bin schon lange am Überlegen, wie wir den Prüfungsaufwand reduzieren können, denn selbst bei kleinen Projekten, wie Einfamilienhäusern, gibt es kaum weniger zu prüfende Positionen pro Gewerk als bei öffentlichen Projekten. Dafür aber Honorare die das keinesfalls rechtfertigen.
Ich versuche gewisse Dinge zusammenzufassen und eine Pauschale daraus zu bilden, aber auch hier muss man genau aufpassen, denn gibt es dann Abweichungen in der Leistung wird der Aufwand mind. so groß als wenn man 10 Einzelpositionen zu prüfen hätte.

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Beitrag
Datum: 28.01.2013
Uhrzeit: 16:13
ID: 49233



AW: Rechnungsprüfung #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom
...Fakt ist, die Rechnungsprüfungsämter öffentlicher Bauherren haben exakte
Vorstellungen davon, was sie akzeptieren und was nicht...
Diese Vorstellungen sollten aber von Anfang an klar sein, z.B. ausformuliert in
Projekthandbüchern.
Wir sind uns sicher einig, dass der Bauherr nicht während der Bauphase die
geprüfte Rechnung zehnfach originalabgehakt zur Weiterverteilung in
irgendwelche Unterabteilungen verlangen kann, wenn das vorher nicht
vereinbart war.
"Was" ich zu prüfen habe ist unstrittig, aber wie das dann formal aussieht, bleibt
mir doch überlassen, wenn es nicht genormt ist.
Ähnlich ist das doch mit der Flächenermittlung, aus CAD ein Knopfdruck, wird
aber oft nicht akzeptiert, weil u.U. nicht gleich nachvollziehbar ist.
Dein Link definiert aber anscheinend einen Standard, den ich mir hiermit zu
eigen mache

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Beitrag
Datum: 28.01.2013
Uhrzeit: 17:49
ID: 49237



AW: Rechnungsprüfung #5 (Permalink)
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nur noch mal zur Verdeutlichung, wir legen der geprüften Rechnung immer eine
Anlage: "abgerechnete Leistungen" bei.
Diese sieht so aus (s.u. kennt Ihr ja wahrscheinlich alle aus Eurem AVA Programm)
Die Positionsnummern stimmen mit den Nummern der Rechnung überein.
Allein die Anlage, aus der dieser Auszug stammt, ist fast zehn Seiten lang, für ein
kleineres Verwaltungsgebäude, da ist das handschriftliche Übertragen von
Massen, EPs, GBs etc. ein Aufwand, den ich mir bisher immer gespart habe...
Miniaturansicht angehängter Grafiken
-abgerechnet.jpg  

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Beitrag
Datum: 28.01.2013
Uhrzeit: 19:19
ID: 49238



AW: Rechnungsprüfung #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
...wir legen der geprüften Rechnung immer eine
Anlage: "abgerechnete Leistungen" bei.
Diese sieht so aus (s.u. kennt Ihr ja wahrscheinlich alle aus Eurem AVA Programm)
Klar kann unsere AVA so was, aber wir nutzen es nicht und korrigieren direkt die vorgelegten Massenberechnungen per Hand (wie vor 50 Jahren ). Deine maschinell erzeugte Aufstellung ist doch keine Pflicht und kostet durchaus Zeit.

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Datum: 28.01.2013
Uhrzeit: 19:41
ID: 49239



AW: Rechnungsprüfung #7 (Permalink)
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Nur rein interessehalber: Was hat es denn mit 0,742 Stück Duschanlage auf sich? Wurden nur 74,2% der ausgeschriebenen Größe realisiert?

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Tom
 
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Datum: 29.01.2013
Uhrzeit: 22:02
ID: 49273



AW: Rechnungsprüfung #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Diese Vorstellungen sollten aber von Anfang an klar sein, z.B. ausformuliert in Projekthandbüchern.
Ausformuliert sind die bei öffentlichen Bauherrn nicht, die Rechnungen kommen einfach beanstandet zurück. Der eine Projektleiter auf dem Bauamt ist auch großzügiger als der andere. Und die eine nachgeschaltete Mitarbeiterin vom RPA ist pingeliger als die andere.

Aber auch wenn Ruhe ist, kann es sein, dass nach 3 Monaten vom RPA eine kleine Frageliste mit 27 Punkten zu X Rechnungen von XX Gewerken kommen, die erschöpfend beantwortet bzw. durch Nachbesserungen entkräftet werden müssen.

T.

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Datum: 30.01.2013
Uhrzeit: 13:26
ID: 49279



AW: Rechnungsprüfung #9 (Permalink)
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aus einem Projekthandbuch eines öffentlichen Auftraggebers:
Zitat:
Zitat von BIM-Berlin
10. Rechnungsprüfung
10.1. Prozessdarstellung und Terminvorgaben
Der Planer erhält von der ausführenden Firma alle Rechnungen (Teil- und Schlussrechnungen)
zweifach (Original und 1 Kopie). Er prüft die Rechnung und das dazugehörige Aufmass
und sendet die kompletten Rechnungsunterlagen nach spätestens 5 Werktagen (Eingang des
Poststempels) weiter.
Bei Rechnungsprüfung ist zu beachten:
• Posteingangsstempel bei Eingang im Planungsbüro
• Prüfungsergebnisse werden durch Korrekturen oder Haken dokumentiert (dokumentenecht).
• Rechnungen sind grundsätzlich nicht nach oben zu korrigieren.
• Am Schluss der Rechnung ist diese mit dem Vermerk „sachlich und rechnerisch richtig“
zu versehen, bei Abweichungen des Rechnungsbetrages mit „sachlich und rechnerisch
richtig mit ….€“.
• Geprüfte Rechnung ist zu unterschreiben, das Prüfdatum ist zu vermerken.
Die Rechnungen sind entsprechend dem Leistungsstand kumuliert aufzustellen und zu prüfen.
Um einen fortlaufenden Überblick zu gewährleisten, ist jeder Rechnung ein Rechnungsprüfungsblatt
beizufügen (Anlage 10.1.1
10.2. Rechnungsunterlagen
).
Bestandteile der geprüften Rechnungsunterlagen für Teilrechnungen sind:
• das Rechnungsdeckblatt
• die geprüfte Rechnung
• das geprüfte Aufmass
Bestandteile der geprüften Rechnungsunterlagen für Schlussrechnungen sind:
• das Rechnungsdeckblatt
• die geprüfte Rechnung
• das geprüfte Aufmass
• das Original des Abnahmeprotokolls gemäß VOB/B
• Fachunternehmererklärung
• Produktnachweise
• ggf. Entsorgungsnachweise (Formblatt 2 der Ausschreibungsunterlage)
ich dachte das wär überall so schön geregelt, aber ich habe auch tatsächlich
nicht so viel mit "denen" zu tun.
Also danke für Deine Warnung

Geändert von Kieler (31.01.2013 um 10:30 Uhr).

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Tom
 
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Datum: 30.01.2013
Uhrzeit: 21:30
ID: 49288



AW: Rechnungsprüfung #10 (Permalink)
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Auch interessant ...

Der Punkt "nicht hochprüfen" ist auch ein umstrittener. Irgendwo heißt es, "der Architekt ist nicht berechtigt, Rechnungen gegen die Interessen des Bauherrn nach oben zu korrigieren". Sprich: Auf Irrtümern und Flüchtigkeitsfehlern bleibt der AN sitzen.

Da haben die Bauämter auch unterschiedliche Positionen. Ich hatte mit einer Stadt zu tun, die fair sein wollte und das Hochprüfen im Sinne der Unternehmer absolut O.K. fand. Im Gegenteil sogar: Waren Positionen gestrichen oder Mengen auffällig reduziert, fragte das RPA nach, ob dem Unternehmer nicht Unrecht geschehen sei.

Wo das war, sage ich nicht, sonst ziehen alle in diesen Landstrich der Aufrichtigkeit & Gerechtigkeit um ...

T.

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