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Der Justiziar unserer Kammer (natürlich ein Rechtsanwalt) sagte schon vor Jahren, dass Stundenlöhne unter 100 Euro (netto) für Architekten in Hinblick auf Verantwortung, Haftung und Risiko nicht empfehleneswert wären. | ||
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 26.01.2013 Uhrzeit: 12:31 ID: 49215 | Social Bookmarks: @Archimedes - Auch wenn das für den Job als Ganzes gelten mag, meinte ich es zunächst auf die Rechnungsprüfung bezogen. Du haftest für irrtümlich bezahlte Leistungen, Über-/Unterzahlungen, versäumte (Skonto-) Fristen, Mengenfehler, fehlende Nachweise, etc. Bei öffentlichen Bauherrn gibt es nicht nur die 2. Instanz der RPAs, sondern 5 Jahre später noch einmal die Revision. Die Prüfung einer mittelgroßen Abschlagsrechnung dauert 2 Stunden, einer mittlelgroßen Schlussrechnung 1 Tag. Und wenn Du 10 oder mehr Gewerke hast, die jeden Monat eine Abschlagsrechnung stellen, ist für Arbeit gesorgt. T. |
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Ich bin schon lange am Überlegen, wie wir den Prüfungsaufwand reduzieren können, denn selbst bei kleinen Projekten, wie Einfamilienhäusern, gibt es kaum weniger zu prüfende Positionen pro Gewerk als bei öffentlichen Projekten. Dafür aber Honorare die das keinesfalls rechtfertigen. Ich versuche gewisse Dinge zusammenzufassen und eine Pauschale daraus zu bilden, aber auch hier muss man genau aufpassen, denn gibt es dann Abweichungen in der Leistung wird der Aufwand mind. so groß als wenn man 10 Einzelpositionen zu prüfen hätte. | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 16:13 ID: 49233 | Social Bookmarks: Zitat:
Projekthandbüchern. Wir sind uns sicher einig, dass der Bauherr nicht während der Bauphase die geprüfte Rechnung zehnfach originalabgehakt zur Weiterverteilung in irgendwelche Unterabteilungen verlangen kann, wenn das vorher nicht vereinbart war. "Was" ich zu prüfen habe ist unstrittig, aber wie das dann formal aussieht, bleibt mir doch überlassen, wenn es nicht genormt ist. Ähnlich ist das doch mit der Flächenermittlung, aus CAD ein Knopfdruck, wird aber oft nicht akzeptiert, weil u.U. nicht gleich nachvollziehbar ist. Dein Link definiert aber anscheinend einen Standard, den ich mir hiermit zu eigen mache ![]() | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 17:49 ID: 49237 | Social Bookmarks: nur noch mal zur Verdeutlichung, wir legen der geprüften Rechnung immer eine Anlage: "abgerechnete Leistungen" bei. Diese sieht so aus (s.u. kennt Ihr ja wahrscheinlich alle aus Eurem AVA Programm) Die Positionsnummern stimmen mit den Nummern der Rechnung überein. Allein die Anlage, aus der dieser Auszug stammt, ist fast zehn Seiten lang, für ein kleineres Verwaltungsgebäude, da ist das handschriftliche Übertragen von Massen, EPs, GBs etc. ein Aufwand, den ich mir bisher immer gespart habe... |
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). Deine maschinell erzeugte Aufstellung ist doch keine Pflicht und kostet durchaus Zeit. | ||
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 28.01.2013 Uhrzeit: 19:41 ID: 49239 | Social Bookmarks: Nur rein interessehalber: Was hat es denn mit 0,742 Stück Duschanlage auf sich? Wurden nur 74,2% der ausgeschriebenen Größe realisiert? |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 29.01.2013 Uhrzeit: 22:02 ID: 49273 | Social Bookmarks: Zitat:
Aber auch wenn Ruhe ist, kann es sein, dass nach 3 Monaten vom RPA eine kleine Frageliste mit 27 Punkten zu X Rechnungen von XX Gewerken kommen, die erschöpfend beantwortet bzw. durch Nachbesserungen entkräftet werden müssen. T. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.01.2013 Uhrzeit: 13:26 ID: 49279 | Social Bookmarks: aus einem Projekthandbuch eines öffentlichen Auftraggebers: Zitat:
nicht so viel mit "denen" zu tun. Also danke für Deine Warnung Geändert von Kieler (31.01.2013 um 10:30 Uhr). | |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.01.2013 Uhrzeit: 21:30 ID: 49288 | Social Bookmarks: Auch interessant ... Der Punkt "nicht hochprüfen" ist auch ein umstrittener. Irgendwo heißt es, "der Architekt ist nicht berechtigt, Rechnungen gegen die Interessen des Bauherrn nach oben zu korrigieren". Sprich: Auf Irrtümern und Flüchtigkeitsfehlern bleibt der AN sitzen. Da haben die Bauämter auch unterschiedliche Positionen. Ich hatte mit einer Stadt zu tun, die fair sein wollte und das Hochprüfen im Sinne der Unternehmer absolut O.K. fand. Im Gegenteil sogar: Waren Positionen gestrichen oder Mengen auffällig reduziert, fragte das RPA nach, ob dem Unternehmer nicht Unrecht geschehen sei. Wo das war, sage ich nicht, sonst ziehen alle in diesen Landstrich der Aufrichtigkeit & Gerechtigkeit um ![]() ...T. |
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