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roger69: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.06.2013 Uhrzeit: 15:36 ID: 50370 | Social Bookmarks: Danke für die ausführliche Erläuterung !!!!!!! Ja, der Bebaungsplan ist neu, da es sich um ein Neubaugebiet handelt. Dort ist nur erwähnt, das 2 Vollgeschosse erlaubt sind. Deswegen spielt die Nicht geschossigkeit des Kellers eine große rolle. Da im Bebaungsplan nichts über die Höhe bezüglich Vollgeschossigkeit etwas erwähnt wird, beziehen wird uns auf den HBO. Nochmals vielen Dank. |
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roger69: Offline
![]() Beitrag Datum: 30.06.2013 Uhrzeit: 13:27 ID: 50381 | Social Bookmarks: Hallo, nun ist die schriftliche Antwort da, laut Bauamt ist die von ihnen ermittelte Höhe 1,53 meter und somit > 1,40 meter. Sie sind der Meinung das es hiermit ein Vollgeschoss ist. Hat jemand eventuell ein Tip für mich? Danke & Grüße |
Social Bookmarks: Wie oben beschrieben, die eigene Berechnung dem Bauamt vorlegen (sofern mit einem Ergebnis unter 1,40m), mit der Bitte die Berechnung noch einmal zu prüfen.
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 01.07.2013 Uhrzeit: 11:21 ID: 50389 | Social Bookmarks: Wäre es nicht auch sinnvoll, das Niveau des Gebäudes insgesamt um die 13cm ! abzusenken? Das dürfte doch kein wirklich großes Problem aufwerfen? Oder wird es dann mit der Entwässerung schwierig? Alternativ ist es doch auch denkbar, die Geschoßhöhe des Kellers im Rohbaumaß um 12,5cm abzusenken. Da spielt der Planer ein bischen mit Deckenstärke, lichter Rohbauhöhe, anfallender Höhe des Geländeniveaus und schon "passt" das Ganze ![]() |
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roger69: Offline
![]() Beitrag Datum: 03.07.2013 Uhrzeit: 11:42 ID: 50397 | Social Bookmarks: Danke für die vielen Antworten, ja wir werden das ganze Hauskörper um 13cm nach unten versetzen. Wir wissen jedoch nicht, was dies für Auswirkungen auf die Entwässerung haben wird. Wie können wir das feststellen / rausfinden? Grüße |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 03.07.2013 Uhrzeit: 23:08 ID: 50399 | Social Bookmarks: das sollten Architekt und Haustechniker untereinander klären. |
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