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Niederlegen der Arbeit macht man bei öffentlichen Auftraggebern und Projekten mit sehr kurzen Realisierungsfristen aber auch nur einmal. Natürlich wird man auch nach einem Rückbau da nicht mehr tätig sein. In den regulären Architektenleistungen nach HOAI ist die Brandschutzplanung nicht enthalten. Sie ist immer eine besondere Leistung bzw. extern zu beauftragende Leistung. Wenn der Vertreter des Auftraggebers allerdings selbst Architekt und, wie in diesem Fall der Projektsteuerer ist, der trotz mehrfacher Hinweise entsprechende Maßnahmen verwehrt/ablehnt, dann sehe ich hier grundsätzlich mal das Problem dort und nicht beim beauftragten Architekten. Rückbau wird im hier beschriebenen Fall vermutlich nicht erforderlich werden, weil es nur um einige zusätzliche Stahlteile geht, die da brandschutzseitig bedenklich sind. Ersetzt man diese Stahlteile durch zusätzliche tragende Holzelemente, die so überdimensioniert sind, dass sie einem Brand 30 Minuten ohne weitere Verkleidung standhalten, dann sollte es wiederrum funktionieren. | ||
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