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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.09.2014 Uhrzeit: 20:47 ID: 53351 | Social Bookmarks: Sehr, sehr, sehr viele. Bei größeren Projekten ist das Budget dafür auch definitiv da. Da sitzen mindestens alle 2 Wochen der Chef, Projektleiter und ggf. noch ein Teammitglied für Sonderthemen mit am Tisch. Bei kleineren Projekten muss man natürlich die Verhältnisse wahren. Da sind auch objektiv weniger Fragen zu behandeln. Möglich, dass man tatsächlich ganz ohne regelmäßige Termine auskommt. Aber Extra-Vergütung für die Besprechungen und die Protokollführung - das habe ich im Leben noch nicht gehört und erscheint mir reichlich weltfern. T. |
Social Bookmarks: Zitat:
Es geht einfach darum, dass es für jede Leistung eine halbwegs sichere Kalkulationsgrundlage geben muss. Kein ausführendes Unternehmen würde sich auf so etwas wages einlassen. Weltfern ist es nur für die, die es nicht kalkulieren + finanzieren müssen. Dann habe ich sogar stark untertrieben. Aber wir haben keine 3 Buchstaben als Firmennamen, sitzen nicht in Basel oder Shanghai und arbeiten vornehmlich im Radius von 50 km um unseren einzigen Standort in Deutschland. Das geht ohne Flieger. Zitat:
Wir pflegen unsere Kontakte sehr intensiv und stehen dem Bauherrn bzw. deren Vertretern häufig und zeitnah per Mail, Telefon und auch persönlich zur Verfügung. Die Frage bleibt die Gleiche: Was ist eine Grundleistung und was nicht mehr? Man muss es kalkulieren bzw. abgrenzen können. Diese Zeiten haben nichts mit meiner Frage zu tun. | |||
Social Bookmarks: Nach wie vor befindet sich die Klärung der o.g. Frage in rechtlicher Bearbeitung, aber ich kann soviel schon sicher sagen, dass Protokollieren von Bauherrenbesprechungen mit Versand und Korrektur an fachlich Beteiligte ist keine Grundleistung, die die HOAI innerhalb des üblichen Honorars vorsieht. | |
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