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Matthias: Offline
Ort: Freising ![]() Beitrag Datum: 01.05.2008 Uhrzeit: 15:02 ID: 28290 | Social Bookmarks: Grundsätzlich muß ein Aussenstellplatz wie jede befestigte Aussenfläche ein Gefälle haben, damit die Entwässerung funktioniert und nicht durch stehendes / gefrierendes Wasser unbenutzbar wird. Ob dieses Gefälle in Längs- oder Querrichtung (oder diagonal oder sowohl längs- als auch quer) verläuft, ist zunächst für die Benutzbarkeit egal, aus gestalterischen Gründen sollte es halt zum gesamten Höhen- und Entwässerungskonzept passen. Hierfür sind je nach Oberflächen und Situation 2-3% sinnvoll, im Einzelfall evtl. auch 4%. Bei mehr als 4% Gefälle bekommt man Probleme mit der Barrierefreiheit (z.B. Umsteigen Rollstuhl-Auto). Gerade bei Supermärkten und Gartencentern würde ich lieber auf Gefälle größer 2,5% verzichten, da einem sonst auch schnell mal der Einkaufswagen unbeobachtet wegrollen kann... Diesbezügliche Bestimmungen aus der Garagenverordnung (Bayern) sind mir nicht bekannt. Gruß, Matthias |
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Untitled document | dieses Thema | Refback | 24.06.2008 04:53 |