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JustusJonas: Offline


JustusJonas is on a distinguished road

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Datum: 17.11.2016
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AW: Versorgungswerk Krankenversicherung

#1 (Permalink)
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Ich habe mir vorm Eintrag in die BYAK von der Deutschen Rentenversicherung und der Architektenversorgung jeweils eine Hochrechnung machen lassen. Einfach anrufen.
Der Unterschied war deutlich.

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Blumenschein: Offline

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Datum: 17.11.2016
Uhrzeit: 17:01
ID: 56054



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung

#2 (Permalink)
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Ciao,

hat die BayAK den Zinssatz auch auf 2% gesenkt?

Gruß
..
Blume

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Micha-H: Offline

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Datum: 18.11.2016
Uhrzeit: 10:44
ID: 56058



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung #3 (Permalink)
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Die Rente aus dem Versorgungswerk ist kranken-, pfelgeversicherungs- und steuerpflichtig. Im Übringen identisch zur gesetzlichen Rentenversicherung. Alle Einkünfte - ganz allgemein - sind schließlich zu versteuern.

Beim Wechsel in die Private Krankenversicherung hat man ja auch Beiträge zu bezahlen, ist aber ein ganz anderes Thema.
Sofern man aber freiwillig gesetzlich versichert ist, sollte einem auch bewusst sein, dass die KV-Beiträge als Rentner auf sämtliche Einkünfte - beispielsweise sogar auf Mieteinkünfte vermieteter Immobilien - erhoben werden.

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ehem. Benutzer
 
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Micha-H: Offline

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Datum: 18.11.2016
Uhrzeit: 10:34
ID: 56057



AW: Versorgungswerk Krankenversicherung #4 (Permalink)
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Eine solche Hochrechnung ist leider das Papier nicht wert auf dem es steht, weil die Versorgungswerke die Verzinsung anpassen können bzw. müssen. Aufgrund der anhaltenden sehr niedrigen Zinsen haben das auch bereits Versorgungswerke verschiedener Kammerberufe vorgenommen.

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