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antonia: Offline


antonia is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.04.2006
Uhrzeit: 19:06
ID: 15181



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Hallo!
Auch ich habe eine Frage bezüglich der Freiberuflichkeit. Ich habe einen Vertrag angeboten bekommen, bei dem ich als freie Mitarbeiterin angestellt werden soll. In diesem Vertrag stehen die üblichen Definitionen der freien Mitarbeit (frei von Weisungen, frei in Bestimmung von Arbeitsort, Arbeitszeit, etc.).
Ich bekomme aber ein festes Gehalt, ich soll auf Lohnsteuerkarte arbeiten und meine Krankenversicherung wird bezahlt.
Meine Frage: wäre ich unter diesen Bedingungen eine freie Mitarbeiterin oder Angestellte?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann, diese Frage zu klären.

Vielen Dank - antonia

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chrisly: Offline


chrisly is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.04.2006
Uhrzeit: 19:27
ID: 15182



Arbeitsvertrag

#2 (Permalink)
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Hallo antonia,
hier paßt etwas nicht zusammen:
entweder du bist freier Mitarbeiter, dann arbeitest du unter deiner eigenen Regie und bist für deine Arbeit auch voll haftbar. Dafür bekommst du dann entweder einen Stundensatz, eine Pauschale oder du wirst nach HOAI bezahlt.
Oder du bekommst ein Festgehalt, dann bist du ganz automatisch Büroangestellter und dein Arbeitgeber muß die Beiträge des AG zur gesetzliche Sozialversicherung, zur der nicht nur die Krankenversicherung zählt, bezahlen.
Mir erscheint das so, als ob dein Arbeitgeber dir zwar ein Festgehalt zahlen will, um später bei der Steuerfahndung nicht eine Klage wegen Beschäftigung von Scheinselbständigen am Hals zu haben, aber im Gegenzug die Haftung auf dich allein abwälzen will.
Das würde ich dringend mit ihm klären!
Gruß
chrisly

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Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 15.04.2006
Uhrzeit: 20:43
ID: 15191



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wenn du voll haftbar bist, dann bringst du keine Dienstleistung, sondern Teilleistungen nach HOAI, dann gibts keinen Stundensatz mehr, sondern du Rechnest nach HOAI ab.

Wenn du Dienstleistungen erbringst, also zusammen mit deinem Auftraggeber Teilleistungen erbringst, dann ist ein Stundensatz korrekt.


Bei allem anderen läuft es auf Bruch mit der HOAI heraus. So zumindest die Rechtslage.

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Beiträge: 2
antonia: Offline


antonia is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.04.2006
Uhrzeit: 20:44
ID: 15194



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Hallo chrisly,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, das hat mir sehr weitergeholfen, denn mir kam das auch seltsam vor. Ich werde diese Punkte dann auf alle Fälle klären, bevor ich unterschreibe.

Schöne Grüße und frohe Ostern - antonia

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