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arkitekt: Offline
Ort: Seeland ![]() Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 17:03 ID: 29507 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() Ich würde mit derselben Steuernummer Rechnungen schreiben; als Tätigkeit etwas architketur-/entwurfsbezogenes angeben... Mindestens bei Webseiten lässt sich das realisieren. In der Regel sind die Umsätze durch sowas nicht so hoch, dass sich Jemand ernsthaft dafür interessiert. (Wenn diese Tätigkeiten ein dominierender Faktor in der Unterhaltsbeschaffung werden, dann ist das Anmelden eines Gewerbes nicht viel schwerer als anderes Rechnungsschreiben. Genug Kommilitonen haben das für Handwerksleistungen gemacht...tschuldigung, für Messebau- und Montagearbeiten natürlich nur) Es ist in der Tat so, dass die EU sich über die Sonderregelungen in Deutschland beschwert, eine Abschaffung der Privilegien sicher in naher Zukunft geschehen wird (Schornsteinfegermonopol wurd zB gerad gekippt...). Wieder andere Stimmen sagen, dass diese Sonderregelungen wettbewerbsverzerrend wirken und Selbständigkeit behindert. An Deiner Reaktion sowie an den vielen Unklarheiten zum Thema wird die Kritik greifbar ![]() | |
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Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
Freier Archtiekt vs. freier Architekt | dieses Thema | Refback | 03.01.2009 11:47 |
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Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
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