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snoebi: Offline

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snoebi is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 11.01.2007
Uhrzeit: 10:26
ID: 20881



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hi und danke erstmal für deine antwort. die suche hat leider keine ausreichenden ergebnisse geliefert...

um meine frage und meine bedenken noch etwas zu präzisieren:

als freiberufler gilt man ja nur, solange die ausgeübte arbeit sich auf den jeweiligen bereich beschränkt. z.b. als freiberuflicher jurist darf ich nicht auch freiberuflich in sachen innenarchitektur unterwegs sein.

deshalb bin ich mir unsicher, weil meine angestrebte arbeit ja eher im bereich der "kreativen" berufe liegt und nicht wie derzeit bei den "Technischen und naturwissenschaftlichen Berufen".
(laut auflistung spartenberufe bei wikipedia)

natürlich kann man z.b. den entwurf und das neugestalten eines logos einer band zur "überarbeitung der bandeigenen CI" zählen, aber dennoch bin ich mir da rechtlich nicht ganz sicher.

wäre nett, wenn jemand noch ein paar argumente oder ansätze hat.

viele grüße aus d´dorf,
tobi

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