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Hannes: Offline

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Hannes is on a distinguished road

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Datum: 17.04.2007
Uhrzeit: 22:49
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Eingabeberechtigung-was darf ich

#1 (Permalink)
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Hey Leute,

ich bin ein Student im 6.sem an der BA Dresden und stehe kurz vorm Diplom (Holztechnik-Holzbau/Bauelemente).
Vor ein paar Tagen erzählte mir ein Dozent, dass wir als Dipl.-Ing. weniger Eingabeberechtigung haben, als z.B. ein Zimmerermeister. Leider ging er nicht weiter darauf ein und ich bekam ihn auch nicht mehr zu Gesicht.

Kann jemand was damit anfangen und mir mal was genaueres sagen?
Wo kann man sich mal schlau machen, wie ich was eigentlich machen darf?

Gruß, Hannes

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Francis: Offline


Francis is on a distinguished road

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Datum: 18.04.2007
Uhrzeit: 09:39
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Als frischer Dipl.Ing. Architektur hat man keine Bauvorlageberechtigung, d.h. du kannst keine Bauvorhaben in die Genehmigungsplanung einreichen.

Zu deutsch: Du kannst nichts selbst unterschreiben zum bauen.

In einigen Bundesländern ist es möglich, wenigstens kleine Bauvorhaben eigenständig zu realisieren, also sowas wie Einfamilienhäuser. Da musst du dann aber in die entsprechende Landesbauordnung gucken.

Ein Zimmermeister hat aber normalerweise auch keine Bauvorlageberechtigung, die gibts nämlich nur für Architekten bzw. Bauings oder Handwerker, die seit langem im Tätigkeitsfeld des Architekten arbeiten (keine Ahnung, 10 Jahre oder so, dann aber Architektenleistung und nicht mehr nur normales Handwerk).

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Beitrag
Datum: 18.04.2007
Uhrzeit: 09:42
ID: 23161



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Ich seh gerade, du bist kein Architekt ;-)

Also falls Holztechnik-Holzbau/Bauelemente nicht irgendwie Bauingenieurwesen gleichgestellt ist, hat dein Dozent recht, denn ein Zimmermeister kann zumindest (in einigen Bundesländern, wie frische Architekturabsolventen auch) kleine Bauvorhaben vorlegen. Das können aber eben nur Handwerkermeister oder Arch/Bauings....

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Datum: 18.04.2007
Uhrzeit: 11:01
ID: 23163



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Zitat:
Originally posted by Francis
Ich seh gerade, du bist kein Architekt ;-)

Also falls Holztechnik-Holzbau/Bauelemente nicht irgendwie Bauingenieurwesen gleichgestellt ist, hat dein Dozent recht, denn ein Zimmermeister kann zumindest (in einigen Bundesländern, wie frische Architekturabsolventen auch) kleine Bauvorhaben vorlegen. Das können aber eben nur Handwerkermeister oder Arch/Bauings....
Ist ein Zimmermeister kein Handwerksmeister ?
Andererseits, da es inzwischen usus ist, dass jemand, der gerade seine Ausbildung im Handwerk beendet hat, vom Arbeitsamt gleich zur Meisterschule gecshickt wird, um nicht in der Statistik aufzutauchen. Und die Handwerkskammern bzw. die Berufsschulen nehmen bekanntlich jeden, da sie nach Schülerzahl Geld erhalten. So ist dann der jüngest Meister im Kreis Nordfriesland 21 Jahre und bietet dort alle Arbeiten zu einem Drittel der Preise seiner Mitbewerber aus der Innung an. Geht ja auch, wenn man noch bei Mutti wohnt.
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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Beitrag
Datum: 18.04.2007
Uhrzeit: 12:49
ID: 23164



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"Ist ein Zimmermeister kein Handwerksmeister ?"

Ehem doch, hab ich aber doch auch nie bestritten. ;-)

Ich hab doch geschrieben, dass ein Zimmermeister vorlegen kann, wie eben alle Handwerksmeister...

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Datum: 18.04.2007
Uhrzeit: 13:31
ID: 23165



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Hab das "l" in kleine übersehen.
Tut mir leid.
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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Hannes is on a distinguished road

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Datum: 19.04.2007
Uhrzeit: 23:24
ID: 23237



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Danke Leute,

hab mir schon sowas gedacht. schade eigentlich. aber die idee mit der meisterschule vom a-amt finaziert klingt nicht schlecht. lernen fürs leben eben und da ists mit uni-absolventen ja leider meistens nicht soweit her. kann eigentlich auch nicht sein....
Holztechnik hat schon was mit bauing zu tun, aber da es berufsakademie ist, weiß keiner richtig wie das einzuordnen ist. ba-model ist ne gute idde, wenns richtig umgesetzt wird.
in drei jahren zum diplom und alle drei monate arbeiten gehen und dazwischen schule.
mal sehen, was es bringt.

kleiner tipp an die archies unter euch. öffter mal mit offenen augen über die baustelle gehen und schauen, was geht und was nicht. hab leider schon einige kollegen von euch gesehen, die zwar schöne ideen hatten, aber sonst keine ahnung (dem maurer wird gesagt, er hat treppe flächig an holzhauswand zu schmieren und dann wird sich gewundert, warum der mist gammelt). die kunst des ing ist solche fehler im vorfeld zu bedenken und zu vermeiden.

gruß an alle:-)

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Datum: 26.04.2007
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@hannes
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Datum: 28.09.2010
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AW: Eingabeberechtigung-was darf ich #9 (Permalink)
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tja das liegt aber denk ich mal nicht am architekten an sich... hab auch schon kollegen von mir gesehen (maurer) die die schweißbahn am ende noch mal mit nägeln an die wand geschlagen haben das sie nicht mehr abfällt. und dann wundern das der keller feucht ist.^^

btw was bitte macht ein maurer im holzhaus???

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Datum: 30.09.2010
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AW: Eingabeberechtigung-was darf ich #10 (Permalink)
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Zitat:
kleiner tipp an die archies unter euch. öffter mal mit offenen augen über die baustelle gehen und schauen, was geht und was nicht. hab leider schon einige kollegen von euch gesehen, die zwar schöne ideen hatten, aber sonst keine ahnung (dem maurer wird gesagt, er hat treppe flächig an holzhauswand zu schmieren und dann wird sich gewundert, warum der mist gammelt). die kunst des ing ist solche fehler im vorfeld zu bedenken und zu vermeiden.
Zitat:
tja das liegt aber denk ich mal nicht am architekten an sich... hab auch schon kollegen von mir gesehen (maurer) die die schweißbahn am ende noch mal mit nägeln an die wand geschlagen haben das sie nicht mehr abfällt. und dann wundern das der keller feucht ist.^^
lang leben die Klischees......... was soll man zu solchen Aussagen noch hinzufügen??

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Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

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Datum: 04.10.2010
Uhrzeit: 22:18
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AW: Eingabeberechtigung-was darf ich #11 (Permalink)
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Würde auch sagen hier hilft nur ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung.

Mit BA wirst du keine Bauvorlageberechtigung haben.

Als Meister im Bauhauptgewerbe darf man in Hessen für kleine Gebäude einen Bauantrag einreichen (200m2 Grundfläche, nicht mehr als 2 Wohneinheiten etc. PP s. HBO § 49).

Es ist allerdings schwierig eine bezahlbare Versicherung dafür zu finden.

Man zahlt als Meister wesentlich mehr Versicherungsprämie als ein frischer Dipl. Ing. Architektur.

Das eigentliche Problem ist nicht die Berufsbezeichnung sondern mangelnde Fachkenntnis sowohl als Meister im Maurer- und Betonbauerhandwerk oder Zimmererhandwerk als auch als frischgebackener Bachelor.

Ein Bauantrag ist zwar kein Hexenwerk, aber als Meister lernt man das nicht. Bei uns wurde das im Studium nur mal angeschnitten. Aber Fit ist man nach dem Studium nicht würde ich sagen.

Was man direkt nach dem Studium darf oder nicht darf würde ich nicht auf Messers Schneide legen. Die persönliche Qualifikation ist entscheidend.

Wenn man einen Bauantrag halt erst nach 3 Berufsjahren allein zusammenstellen kann..sollte man sich vorher nicht ran wagen.

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eichhornkater: Offline

Ort: mittelfranken

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Beitrag
Datum: 05.10.2010
Uhrzeit: 19:43
ID: 41158



AW: Eingabeberechtigung-was darf ich #12 (Permalink)
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ich hab zwar noch keinen dunst aber ich besuche derzeit eine meisterschule in ansbach und wir lernen sehr wohl einen bauantrag zu stellen... in bayern ist der meister eingabeberechtigt aber eben bedingt.

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