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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 16:41 ID: 34217 | Social Bookmarks: Habe nur am Rande die Kalkulation des Honorars im Büro mitbekommen. Aber wo steht in §6 der HOAI, das die Mindestsätze des Stundenhonorars nach der Gesamtbausumme zu rechnen sind? Es dauert so lange wie es dauert. Bei grösseren Bauvorhaben ist halt der Zeitaufwand höher. Oder der Bauherr geht auf Qualität und Qualität kostet halt. ![]() Zitat:
Wenn es schon kein Tarifvertrag für Architekten gibt! (Vergleichbar mit dem Mindestlohn/Stunde in Tarifverträgen). Jetzt gibt es keine Grenzen mehr nach unter. Nur darum geht es mir dabei! Wie kann sich der Arbeitnehmer jetzt überhaupt noch orientieren und dem Chef bei etwaigen Hungerlöhnen diese Zahlen vorhalten. Dem Lohndomping sind damit doch jetzt alle Türen geöffnet wurden. | |
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