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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 02.11.2007 Uhrzeit: 10:28 ID: 25860 | Social Bookmarks: Hallo Sonici, in eine erste Bewerbungsemail gehört keine Gehaltsvorderung. Das sind Dinge, die in einem vertieften Vorstellungsgespräch durch den Arbeitgeber in der Regel angesprochen werden. Spätestens bei Vertragsgestaltung /-unterschrift, muss das ja festgehalten werden. Im späteren Alltag würde ich immer auf die HOAI als erstes verweisen, auch wenn das keiner zahlen will. Verhandeln kann man immer noch. Es ist auch hier ein Unterschied, ob man selbständig auftritt, Freier Mitarbeiter ist oder als Student/Praktikant arbeitet. |
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