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Datum: 27.01.2008
Uhrzeit: 20:13
ID: 26740



AW: freier Mitarbeiterin als Studentin ??? Wichtig!!

#1 (Permalink)
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Das mit dem Gewerbe stimmt so meines Wissens nicht. Du kannst als Dienstleister, z.B. für Visualisierungen oder grafische Leistungen einfach als Selbstständiger arbeiten. Ein Gewerbe braucht man dafür nicht zwangsläufig. Solange man Kleinunternehmer ist, kann man sich dann auch von der Umsatzsteuer befreien lassen, wobei ich das nicht gemacht habe. Die Steuerhöhe ist nicht anders zu bemessen, als beim Angestelltenverhältnis. Du hast eine Steuerklasse und einen Steuerfreibetrag. ist der überschritten, mußt Du anteilig zahlen. Wieviel genau kann man dann der Splittingtabelle entnehmen. Natürlich kannst Du als Selbstständiger auch einiges absetzen.
In jedem Fall ist es aus mancherlei Hinsicht komplizierter als Selbstständiger. Du brauchst mehrere Arbeitgeber, sonst wirst zu langfristig scheinselbstständig. Du mußt natürlich eine Steuererklärung machen, die bei Selbstständiger etwas komplexer ist als bei Angestellten. Insgesamt lohnt ein Selbstständigenstatus bei so wenig Honorar meiner Meinung nach kaum. Du hast den gesamten Mehraufwand und Dein Arbeitgeber stiehlt sich einfach aus der Verantwortung in Bezug auf Sozialabgaben und Krankenversicherung. Hinzu kommt noch das Problem mit der Haftung. Da kommt es sicher darauf an, was Du machen sollst. In dem Moment, wo Du aber als Selbstständiger Leistungen eines Architekten erbringst, haftest Du auch, zumal Du eben nur begrenzt Leistungen erbringen darfst. In jedem Fall sollte die Haftungsfrage vorher geklärt werden.
Ich denke auch, dass der Versichertenstatus bei der Versicherung Deines Mannes, dadurch gefährdet ist. Aber genaues werden Dir da nur die Fachlete sagen können. Ich würde Dir auch ein Beratungsgespräch mit dem Steuerberater und Versicherungsfachmann empfehlen...

Du findest über die Suche von tektorum.de weitere Beiträge, die sich mit ähnlichen Fragen beschäftigen...

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Datum: 29.01.2008
Uhrzeit: 09:46
ID: 26764



AW: freier Mitarbeiterin als Studentin ??? Wichtig!!

#2 (Permalink)
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So, da muß ich mich auch mal zu Wort melden

Steuer:
Jeder zahlt die gleiche Einkommenssteuer (Abhängig von der Einkommenshöhe), der Studentenstatus ändert nix an der Steuerklasse. Vielmehr ist es der Familienstand, der Einfluss auf die Steuerklasse hat: Lohnsteuerklasse - Wikipedia
So weit ich weiß zahlt jeder auch letztlich die gleichen Steuern unabhängig von der Steuerklasse, nur dass jemand mit Kindern ein höheren Abziehbaren betrag hat und damit vorsorglich in eine andere Steuerklasse kommt, damit er nicht erst im nächsten Jahr eine große Summe zurück bekommt.
Wie hoch Deine Einkommenststeur sein wird kannst Du an vielen Stellen im Netz ermitteln, u.a. hier: VData Software-Entwicklung GmbH - Lohnsteuer-Rechner 2008

Steuervorteile als Jungunternehmer:
Ich glaube diese Vorteile beziehen sich nur auf spezielle Steuern wie z.B. die Gewerbesteuer und was es sonst noch so gibt...


Gewerbe:
Gewerbetreibende sind Handeltreibende. Eine Dienstleistung gehört nicht dazu. Die Arbeiten die man im Architekturbereich am Zeichentisch macht sind i.d.R. Dienstleistungen und damit Gewerbesteuerfrei! (Also bitte kein Gewerbe anmelden, wenn nicht notwendig.)

Scheinselbstständigkeit:
Als Student kann man eigentlich nicht Scheinselbstständig sein - nur Scheinstudent, wenn man mehr arbeitet als studiert. Und erst dann kommt die Frage der Scheinselbstständigkeit auf!

Krankenkasse:
Wenn du Immatrikuliert bist, aber über 30 Jahre alt, kannst Du Dich freiwillig Krankenversichern. Das kostet so um die 130 EUR im Monat. Dabei darfst Du dann aber nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. (angeblich ist es mehr bei Nacht- und Wochenendarbeit - in jeden Fall muß das Studium Vorrang haben.)
__________________
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Datum: 29.01.2008
Uhrzeit: 11:47
ID: 26770



AW: freier Mitarbeiterin als Studentin ??? Wichtig!! #3 (Permalink)
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Natürlich kann man als Student scheinselbstständig sein. Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun.
Wenn ich als Student auf Stundenbasis und als sog. Freier Mitarbeiter ausschließlich und für einen längeren Zeitraum für nur einen Auftraggeber arbeite, dann bin ich auch scheinselbstständig. Dafür reichen auch 20 Stunden in der Woche. Es geht doch dabei darum, dass Arbeitgeber sich mit dieser Konstellation um die Sozialabgaben drücken wollen, obwohl der Auftragnehmer eigentlich einen Angestelltenstatus hat. Und das gilt für studentische Mitarbeiter, die über die 400€ kommen genauso.
Die Frage, ob man Vollzeitstudent ist, ist eine andere. Letztlich interessiert das auch nur die Krankenkasse. Die Uni hat mich da noch nie was gefragt. Solange man sein Pensum irgendwie und irgendwann schafft...

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