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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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noone: Offline
Beitrag Datum: 08.02.2008 Uhrzeit: 22:30 ID: 26945 | Social Bookmarks: Tobias, nach meinem Wissensstand kannst du auf jeden Fall die Befreiung schon einreichen, bei zukünftigen Anstellungen wirst du dann direkt in die Versorgung einzahlen. Mir wurde übrigens ein Schreiben zugesendet, in dem eine Frist zum Befreiungsantrag genannt wurde, ab dann wäre es bei mir nicht mehr möglich, mich befreien zu lassen. Zwecks zurückzahlung von Beiträgen kann ich nichts sagen, punkto Befreiung würde ich aber auf jeden Fall mal beim Werk (im Saarland NRW?) anrufen. |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.08.2005
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sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 25.03.2008 Uhrzeit: 17:06 ID: 27673 | Social Bookmarks: hallo, habe diesbezüglich auch ein problem: ich habe nach dem studium ab jan. 07 als freiberufler in einem architekturbüro angefangen zu arbeiten. trotz aller akquise haben sich im vergangenen jahr nur 2 zusätzliche kleinere aufträge an land ziehen lassen. steuertechnisch ist alles geregelt; ich gelte als selbstständiger, stelle meine rechnungen, mache brav meine umsatzsteuer-voranmeldung usw. jetzt möchte ich jedoch ins versorgungswerk (bayern) einzahlen und muss mich dafür eben von der gesetzl. rentenversicherung befreien lassen- totale gratwanderung! denn je nachdem, wie die rentenversicherung meinen fragebogen auswertet, gelte ich als selbstständiger (gäbe keine probleme) oder als ein sog. "arbeitnehmerähnlicher selbstständiger", da ich nur wenige auftraggeber hatte, vorrangig von einem arbeitsplatz arbeite usw. hat jemand einen tipp für mich, wie man solche formulare am besten ausfüllen kann? es geht ja nicht ums bescheißen, ganz im gegenteil, aber ich will der gesetzl. rentenversicherung einfach nur klarmachen, dass eben im ersten tätigkeitsjahr nicht mehr wie diese 3 auftraggeber drin waren und ich den status "selbstständig" weiterhin anstrebe! vielleicht kann mir ja jemand aus diesem wirrwar helfen... warum werden einem im studium nicht die wirklich wichtigen dinge beigebracht??? vielen dank schonmal... sanne |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 25.03.2008 Uhrzeit: 23:00 ID: 27681 | Social Bookmarks: wenn du 3 AGs hast, dann sollte das eigentlich schon ausreichend sein, um als selbstständig zu gelten. Das Architektenvorsorgewerk ist übrigens an eine Mitgliedschaft in der Kammer gekoppelt. Das heisst, dass du dich in den ersten zwei Jahren, in denen du nicht eintreten kannst, zu einem schnellstmöglichen Beitritt verpflichtetst, dh nach den zwei Jahren musst du in die Kammer, ansonsten bekommst du deine ins Vorsorgewerk eingezahlten Beträge zurück. Die BFA Befreiung kannst du erst mit aufnahme einer Anstellung einreichen, vorher zahlst du als Selbstständiger die vom Werk nach Einkommen festgelegte Beiträge. |
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sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 26.03.2008 Uhrzeit: 11:44 ID: 27691 | Social Bookmarks: hallo noone, vielen dank! Die BFA Befreiung kannst du erst mit aufnahme einer Anstellung einreichen, vorher zahlst du als Selbstständiger die vom Werk nach Einkommen festgelegte Beiträge. ja, das ist ja das problem, dass ich jetzt 1 jahr als selbstständiger gearbeitet habe, ohne rentenbeträge einzuzahlen. jetzt (bißchen gespart) will ich das im versorgungswerk tun, muss mich eben dafür von der gesetzlichen r.v. befreien lassen, dann sagt die "mensch, da wurde ja noch gar nix einbezahlt" und ich muss nachzahlen, AUSSER ich werde als echter selbstst. gezählt (wofür ich mich halte). und nicht als "arbeitnehmerähnlich"! ach alles so kompliziert, vielleicht hat noch jemand tipps, um das schöne formular für die befreiung auszufüllen... danke, sanne! |