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sanne: Offline

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sanne will become famous soon enough

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Datum: 26.03.2008
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AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

#1 (Permalink)
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hat sich erledigt, aber falls sonst noch mal irgendwann jemand dieses problem hat:
als selbstständiger: "einfach" nur den sog. "erhebungsbogen" = anmeldebogen einreichen und fertig. denn: sobald der antrag auf befreiung von der gesetzl. rentenversicherung eingereicht wird (bei der bfa), gilt man dubioserweise als "arbeitnehmerähnl. selbstst.". fies, is aber so.

jetzt warte ich mal ab, wenn es neuigkeiten gibt wende ich mich wieder diesem thread zu.

grüsse sanne

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Datum: 27.04.2008
Uhrzeit: 15:12
ID: 28248



AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

#2 (Permalink)
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Ich muss das Thema nochmal ausgraben.
Was für ein Erhebungsbogen? Wo bekomme ich den?

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timovic is on a distinguished road

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Datum: 04.05.2008
Uhrzeit: 10:42
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AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht #3 (Permalink)
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So, Erhebungsbogen der Versorgung ist jetzt da. Die spannende Frage findet sich unter "C".

Sinngemäß: "Wollen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien?"

Ja
Nein

Wenn ja, dann bitte Befreiungsantrag ausfüllen.
Wenn nein, dann bitte Nachweis über die Pflichtversicherung beifügen.



Wie bekomme ich das jetzt zusammen mit der Aussage oben, nur den Erhebungsbogen auszufüllen und keinen Antrag auf Befreiung abzugeben?

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Datum: 06.05.2008
Uhrzeit: 15:53
ID: 28323



AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht #4 (Permalink)
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bist du angestellt oder selbstständig?

welches versporgungswerk?

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Datum: 06.05.2008
Uhrzeit: 16:08
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AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht #5 (Permalink)
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Selbstständig
Versorgunsgwerk Bayern

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Datum: 06.05.2008
Uhrzeit: 16:22
ID: 28327



AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht #6 (Permalink)
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JA- wenn du dich befreien lassen willst und nur ins v-werk einzahlen möchtest. befreiungsantrag? hast du schon in die gesetzl. rv gezahlt?

NEIN- wenn du (weiterhin?) zusätzlich in die gesetzliche rentenversicherung einzahlen willst

im zweifelsfall direkt beim v-werk anrufen, die helfen einem da immer recht gut weiter.

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Datum: 06.05.2008
Uhrzeit: 16:31
ID: 28329



AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht #7 (Permalink)
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Hm...mein Ziel ist es, nur ins V-Werk einzuzahlen. In die normale RV hab ich vor zig Jahren mal was eingezahlt...aber nur sehr wenig.

Zu vermeiden wäre eine größere Nachzahlung ans V-Werk und noch mehr zu vermeiden wäre eine größere Nachzahlung an die BfA.


Oder anders: meine Situation ist recht exakt so wie deine .

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