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| ehem. Benutzer Registriert seit: 16.04.2013
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Micha-H: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 06.01.2015 Uhrzeit: 15:31 ID: 53760 | Social Bookmarks: Zitat:
Aber nicht als möglichen Ersatz für das Versorgungswerk bzw. sonstige Rentenleistungen, um bei der vorherigen Diskussion zu bleiben. Auf deine Rechnung bezogen: Bei einer angenommenen Inflation von 2% und einer gewünschten monatlichen Entnahme von 2.000 € benötige ich aufgrund des Kaufkraftverlustes in 35 Jahren 3.280 € zur Entnahme. Bei einem weiteren Inflationsausgleich und der 3% Rendite ist das gesamte Kapital von 934.000 € nach 27,25 Jahren aufgebraucht. Wenn ich älter werde habe ich ein Problem, - und das möglicherweise in einer Phase in der ich hilfs- und pflegebedürftig bin. Versicherungen, wozu ja auch das Versorgungswerk zählt, haben daher schon ihre Berechtigung. Hinzu kommen auch noch Leistungen bei Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenversorgung, deren Kosten ich nicht außen vor lassen darf. Bewußt machen sollte man sich das niedrige Versorgungsniveau aus dem Versorgungswerk und darauf seine individuelle Planung (rechtzeitig) aufbauen. | |