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Baumplanerin will become famous soon enough

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Datum: 07.09.2009
Uhrzeit: 23:43
ID: 35175



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig?

#1 (Permalink)
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Dabke für eure Antworten.

Na ja, bei mir ist es ja nicht ganz so riskant (wir hörten in der Vorlesungen immer: ,,Ja, als Architektenanfänger steht man eh schon immer mit einem Bein im Gefängnis, aber bei Ihnen ist das zum Glück nicht ganz so schlimm" ), hoffe ich zumindest.

Bauvorlagenberechtigtung ist bei uns nicht so wichtig, weil die meisten Sachen nicht genehmigt werden müssen. Hab ich zumindest gerade so in Erinnerung.

Zitat:
Bei Freunden gilt: es kann immer schiefgehen, und bei Geld hört jede Freundschaft auf. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, bei Planungen berate ich gerne, gebe dann zur Ausführung den Freunden freie Hand, und ziehe mich zurück. Damit gehst Du eventuellen Konflikten bei Ausführung aus dem Weg, auch würde ich mich mit Detailzeichnungen zurückhalten. Mache die Entwürfe, übergebe sie an die Bekannten, und lasse die dann ein Bauunternehmer suchen, der ohne Werkplanung von Dir nach eigener Erfahrung und Regeln der Technik ausführt. Sowas kannst Du bei kleinen Vorhaben wie Stützmauern relativ risikofrei angehen.
Och, so wie ich die kenne, haben die sicher auch einen Galabauer in petto

Aber ihr habt sicher recht, dass man immer vorsichtig sein sollte.

Eine Frage hätte ich dann noch: Da dieser Gartenentwurf einigermaßen ansehnlich war, gebe ich ihn immer gerne zu den Bewerbungsunterlagen. Im Grunde genommen darf ich ja dann erwähnen, dass der so realisiert wurde und ein Projekt für Bekannte war, oder?

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Beitrag
Datum: 08.09.2009
Uhrzeit: 14:54
ID: 35183



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig?

#2 (Permalink)
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natürlich darfst Du das, der Entwurf ist ja dein geistiges Eigentum.....


@ Funky: ich versuche nicht, das Ganze ins Lächerliche zu ziehen. Du wirst immer skurile Fälle zu Gehör bekommen. Ein grosser Klassiker ist der, dass der Nachbar / Bekannte / Freund eines Architekten baut (er beachtet nicht immer die Sicherheitsrichtlinien) und der Architekt ihm die Baustelle nicht stilllegt.

So und ähnliche Geschichten gibt es zu Dutzend, das Feld einer eventuellen Haftung ist riesig, trotzdem muss man doch realistisch abwägen, wo man sich wirklich in Gefahr begibt und wo nicht. Wie viel Risiko man für Freunde eingehen will, muss man selbst wissen. Es bleibt immer noch der Weg über einen regulären Auftrag mit Honorar, bei dem dann beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen......

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Beitrag
Datum: 08.09.2009
Uhrzeit: 17:21
ID: 35185



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig? #3 (Permalink)
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@Funky: Hat es einen besonderen Grund, dass Du Deine Beiträge komplett
zitierst, mein Mausarm hat schon genug zu scrollen

@noone:
Zitat:
...Wie viel Risiko man für Freunde eingehen will, muss man selbst wissen...
interessant ist dabei noch zu wissen, dass man auch bei einem ohne
Gegenleistung erbrachten Fraunschaftsdienst trotzdem in der Haftung ist,
totaler Wahnsinn!

Im Allgemeinen hat man nach einem Architektenseminar mit Rechtsanwälten
gar keine Lust mehr seinen Beruf auszuüben. Die haben nämlich mit nichts
anderem als Streitfällen zu tun und das kann einem dann leicht suggerieren,
dass die Welt nur aus solchen besteht.
In meinem Persönlichen Nähkästchen sind Honorarangelegenheiten viel
präsenter als Haftungsfragen.
Und zu dem schönen Satz "wer schreibt der bleibt" ist noch zu sagen, dass er
natürlich stimmt, aber dem ein oder anderen hier scheint vielleicht gar nicht
bewusst, wie viel man so im Berufsalltag schreibt. Ich schätze mich als
absoluten Vielschreiber ein, aber die entscheidenden Punkte hat man dann
irgendwie doch immer nur mündlich abgesprochen.

Das Ganze halte ich in Bezug auf Baumplanerins Frage für eher zu
theoretisch. Ich hätte an Deiner Stelle bei keiner der Leistungen, die Du
erbracht hast irgendwelche Bedenken, sie auszuführen, außer vielleicht, dass
ich es nicht könnte. Funkys Einwände dazu halte ich für die berühmten
Kanonen auf Spatzen...

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