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![]() Beitrag Datum: 07.09.2009 Uhrzeit: 23:43 ID: 35175 | Social Bookmarks: Dabke für eure Antworten. Na ja, bei mir ist es ja nicht ganz so riskant (wir hörten in der Vorlesungen immer: ,,Ja, als Architektenanfänger steht man eh schon immer mit einem Bein im Gefängnis, aber bei Ihnen ist das zum Glück nicht ganz so schlimm" ![]() Bauvorlagenberechtigtung ist bei uns nicht so wichtig, weil die meisten Sachen nicht genehmigt werden müssen. Hab ich zumindest gerade so in Erinnerung. Zitat:
![]() Aber ihr habt sicher recht, dass man immer vorsichtig sein sollte. Eine Frage hätte ich dann noch: Da dieser Gartenentwurf einigermaßen ansehnlich war, gebe ich ihn immer gerne zu den Bewerbungsunterlagen. Im Grunde genommen darf ich ja dann erwähnen, dass der so realisiert wurde und ein Projekt für Bekannte war, oder? | |
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