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Datum: 12.11.2009
Uhrzeit: 13:43
ID: 36271



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#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von red marry Beitrag anzeigen
Wir hatten vor einigen Wochen eine nette Dame der Architektenkammer Hessen zu Besuch. Laut ihrer Aussage dürfen wir uns nach dem Studium `Dipl. Ing. der Fachrichtung Architektur´ nennen.
Dann bekomm das mal auf deine Visitenkarte ;-)
Kannst ja "DI FB Arch" schreiben.

Ist eigentlich der Begriff "Ziviltechniker" in Deutschland geschützt?

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Beitrag
Datum: 22.11.2009
Uhrzeit: 11:37
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AW: Werbung als Architekturfotograf

#2 (Permalink)
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Zur zweiten Frage:

Wenn man in einer anderen Europäischen Architektenkammer eingetragen ist (z.B. Niederlande), dann kann man sich das übertragen lassen. Und in manchen Ländern ist die Mitgliedschaft einfacher zu erlangen. Allerdings muß man IMHO trotzdem vergleichbare Arbeitserfahrung vorweisen.

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Beitrag
Datum: 22.11.2009
Uhrzeit: 12:44
ID: 36482



AW: Werbung als Architekturfotograf #3 (Permalink)
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Zitat:
Wenn man in einer anderen Europäischen Architektenkammer eingetragen ist (z.B. Niederlande), dann kann man sich das übertragen lassen. Und in manchen Ländern ist die Mitgliedschaft einfacher zu erlangen. Allerdings muß man IMHO trotzdem vergleichbare Arbeitserfahrung vorweisen.
wobei ich von Bekannten gehÖrt habe, dass NRW und Hessen die Minndestausbildungspunkte durch Seminare nachgewiesen haben will - und das auch von langjährigen Architekten ausländischer Kammern.

Stichwort ist hier das auch bei der Bachelor - Master - Diskussion der Ausbildungsmindeststandard.....

Ich gehe mal davon aus, dass er sich als holländisches Kammermitglied zumindest den hollandischen Titel + Kammer auf die Karte schreiben darf....

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Beitrag
Datum: 22.11.2009
Uhrzeit: 21:20
ID: 36485



AW: Werbung als Architekturfotograf #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Samsarah Beitrag anzeigen
Zur zweiten Frage:

Wenn man in einer anderen Europäischen Architektenkammer eingetragen ist (z.B. Niederlande), dann kann man sich das übertragen lassen. Und in manchen Ländern ist die Mitgliedschaft einfacher zu erlangen. Allerdings muß man IMHO trotzdem vergleichbare Arbeitserfahrung vorweisen.
In Österreich z.B. sind nur freischaffende Architekten in einer Kammer organisiert.

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