|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 14.03.2010 Uhrzeit: 18:01 ID: 38253 | Social Bookmarks: Erst dann bist du berechtigt dich "Architekt/in" oder "Innenarchitekt/in" oder "Landschaftsarchitekt/in" zu nennen und bist damit bauvorlageberechtigt nach jeweiliger LBO. Als Angestellter kannst du jederzeit auch ohne diesem Titel arbeiten. Falls du dich aber selbständig machen willst, darfst du das ganze nicht "Architekturbüro" o.ä. nennen falls du nicht in einer AK bist. (Bauplanungsbüro oder so geht aber.) |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Fh Potsdam oder Fh Berlin/ Bacchelor, Master oder Dipl.-Ing | bene | Beruf & Karriere | 0 | 17.08.2003 22:47 |