|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 14:01 ID: 38275 | Social Bookmarks: Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt. Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen. |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 14:57 ID: 38277 | Social Bookmarks: trotzdem, die 3.000 € kommen schon hin, reduzierter Mindestbeitrag bei uns sind 243€/Monat. Mir fällt nur eine Möglichkeit ein das zu umgehen: Baugewerblich tätig sein, das muss man aber nachweisen. @heidi: Du bist nicht die Erste, die sich darüber aufregt und das ist auch keine Spezialität der Architekten. Du wirst Dich damit abfinden müssen, es ist so wie es ist! |
archINFORM Registriert seit: 23.08.2004
Beiträge: 162
archinform: Offline
Ort: Berlin ![]() Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 17:03 ID: 38280 | Social Bookmarks: Hallo Heidi, Zitat:
Sascha | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.11.2004
Beiträge: 1.832
mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 17:46 ID: 38282 | Social Bookmarks: Zitat:
| |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 15.03.2010 Uhrzeit: 21:36 ID: 38286 | Social Bookmarks: Nur "zahlt" man da lediglich das gleiche wie vorher in die BfA ein. Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin). Außer natürlich am Anfang des Arbeitslebens, wenn man noch nicht die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt hat. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 16.03.2010 Uhrzeit: 11:26 ID: 38287 | Social Bookmarks: Zitat:
Wenn du dich selbstständig machen willst und erstmal wenig Einkommen hast, kannst du dich in Berlin 2 Jahre versicherungsfrei stellen lassen. Natürlich sammelst du in dieser Zeit auch keine Anwartschaften an. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 10:06 ID: 38312 | Social Bookmarks: - Als Angestellter kann man sich von der BFA freistellen lassen und bezahlt dann genau diese Beiträge ins Versorgungswerk ein. - Man kann Beiträge stunden, es gibt beim Versorgungswerk genaue Angaben, wieviel Monate pro Jahr und wie lange man das machen kann. - die Mindestbeiträge der Kammer legt die Landeskammern fest, die Mindestbeiträge der Versorgungswerke die Werke selbst. Es gibt nicht viele Versorgungswerke. Beim Bayrischen z.B. ist der Mindestsatz knapp unter 150,- pro Monat. - Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet eine gewisse Verantwortung, da man eben die Beiträge managen muss. Deswegen hat man ja auch die Vorteile. Wenn Du lediglich wegen den Wettbewerben darauf aus bist, kannst Du sie ja in Kooperation machen. Die beschränkten Wettbewerbe haben heute sowieso kaum noch alleine eine Kammermitgliedschaft als Kriterium. Meist sind sowieso Mindestumsätze, Büroinfrastruktur oder Referenzen Zulassungskriterien. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 11:31 ID: 38316 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der wird einmalig im Jahr gezahlt. Dafür bekommt man regelmäßig Informationsbroschüren über das Kammerangebot und das Architektenblatt. Zitat:
Bei einer Zusammenarbeit sind immer alle Teile der Kooperation kammerzugehörigkeitspflichtig. Man kann zwar auch ohne Kammerzugehörigkeit in der Kooperation teilnehmen aber nicht hauptnamentlich als Entwurfsverfasser, sondern ggf. als Mitarbeiter. | |||||
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 11:43 ID: 38318 | Social Bookmarks: Zitat:
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben. Zitat:
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis, dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen. Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall. In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 12:17 ID: 38319 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 13:03 Uhr). | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 17.03.2010 Uhrzeit: 12:28 ID: 38320 | Social Bookmarks: Zitat:
Eine vorläufige Mitgliedschaft im Werk ist möglich, wenn man einen Abschluss hat, eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich. Edit: Auch interessant: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht mehr möglich, wenn man das 45. Lebensjahr überschritten hat! Dann muss man in der Gesetzlichen bleiben, auch als Kammermitglied. Ist halt wie eine private Versicherung... Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 13:39 Uhr). | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 36
timtonnendach: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.03.2010 Uhrzeit: 00:06 ID: 38343 | Social Bookmarks: Zitat:
Ist denn danach ein Eintritt in das Versorgungswerk wieder möglich? Weiß da jemand etwas drüber? Also nachdem man rausgeworfen wurde, wenn man dann doch noch Mitglied der Aarchitektenkammer wird? Liebe Grüße TimT. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.03.2010 Uhrzeit: 10:33 ID: 38346 | Social Bookmarks: Basis der Diskussion ist wie Kieler richtig sagt, Zitat:
Zitat:
Übrigens ist der Kammerbeitrag nicht in allen Bundesländern für Angestellte lächerlich gering. Im Saarland z.B. gab (immer noch aktuell?) es keine Einkommenbezogene Beiträge, sondern eine Pauschale. Und die war nicht mal so nebenbei zu schultern. Zitat:
Es gibt Ideenwettbewerbe, teilweise mit oder ohne Kammerzugehörigkeitsbeschränkung, Es gibt Realisierungswettbewerbe, hier ist eine Kammerzugehörigkeit zwingend notwendig, wobei aber noch viel wichtiger Kriterien abgefragt werden, die eine Fähigkeit der Realisierung nachweisen. Hierzu gehören Kriterien wie z.B. Mindestumsätze, Infrastruktur - Angestelltenzahlen, Referenzbauten gleicher Grösse oder Charakters, etc. Ein Newbie ohne Referenzen oder Bürostruktur kommt in Realisierungswettbewerbe sowieso nicht rein, ohne sich einen Partner zu nehmen, der dies alles nachweisen kann. Zitat:
| ||||
Social Bookmarks: Auch das ist Länderabhängig. In Berlin kann man ins Versorgungswerk eintreten ohne Kammermitglied zu sein oder zu werden...
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 18.03.2010 Uhrzeit: 12:26 ID: 38351 | Social Bookmarks: Zitat:
Es gibt in den meisten Versorgungswerken, wie von mir bereits beschrieben, die Möglichkeit bereits als Absolvent auf "Widerruf" einzutreten. Zitat:
-Schwerbehinderte (meist 1/2 Beitrag). In der Praxis wirst du keine Wettbewerbe finden (außer Studentenbewerbe), die ohne Kammerzugehörigkeit möglich sind. Alles andere ist blanke Theorie... Zitat:
Ungerecht ist es für den selbstständigen Architeken. Die sind im Gegensatz zu anderen Selbstständigen auch pflichtversichert. Ist gerade nachteilig für Berufsstarter. Man sollte es freistellen, ob man sich im Versorgungswerk oder privat oder gar nicht versichern will. Zitat:
Zitat:
Mit der freiwilligen zeitweisen Austragung aus der Kammer würde ich vorsichtig sein. Es gibt meistens eine Frist für eine erneute Eintragung ohne Prüfung. Wenn du Pech hast, mußt du nach einem Jahr wieder eine aktuelle Bescheinigung über die geleistete AiP Zeit vorlegen. Außerdem kostet die erneute Eintragung auch was, so um 150€. | |||||
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Rentenbeitrag im Versorgungswerk bei Fortbildung | Archiologe | Beruf & Karriere | 2 | 22.03.2010 10:02 |
Private Altersvorsorge oder Versorgungswerk | jormakka | Beruf & Karriere | 11 | 28.06.2009 10:28 |
AiP / Versorgungswerk | secretgarden | Beruf & Karriere | 45 | 24.06.2009 14:19 |
BU im Versorgungswerk | jericho | Beruf & Karriere | 3 | 22.04.2009 14:40 |
Versorgungswerk | nicfro2 | Beruf & Karriere | 4 | 20.03.2009 09:14 |