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marjn: Offline
![]() Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 17:31 ID: 39187 | Social Bookmarks: Nein, es gab (bis jetzt) keinerlei weitere Aussagen dazu. Die 4 Tage gab es auch nicht am Stück, sondern immer dann, wenn ein Samstag gearbeitet wurde - sozusagen als 1:1 Ausgleich für die Wochenendarbeit. Weiter hieß es nur mündlich zur Vertragsunterzeichnung, dass man natürlich nicht alle Überstunden 1:1 abrechnen könne (egal ob finanziell oder freizeittechnisch), das aber sicher in einem vernünftigen Verhältnis geregelt werden kann. Tja, das ist genau der Knackpunkt - was ist denn ein vernünftiges Verhältnis? 1:3, 1:4 ? Das klärende Gespräch mit dem AG steht demnächst an, da möchte ich entsprechend vorbereitet sein. |