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tobi-fln: Offline
Ort: Düsseldorf
Hochschule/AG: Dipl-Ing. Innenarchitektur ![]() Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 17:48 ID: 39188 | Social Bookmarks: na ja, ein vernünftiges verhältnis wären natürlich ein 1:1 ausgleich der gesamtzeit ![]() klar, das 230 überstunden im jahr nicht komplett als freizeitausgleich genommen werden können... + dem jahresurlaub wärst du dann ja kaum noch in der agentur anwesend. für mich hört es sich aber so an, als wenn es deinem arbeitgeber darum geht, um einen 1:1 ausgleich der stunden herum zu kommen und dir nur einen teil zu vergüten. sei es mit freizeit oder geld. gerade beim arbeitsvertrag niemals nicht auf mündliche abmachungen eingehen! da ziehst du hinterher immer den kürzeren. |