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Datum: 26.04.2010
Uhrzeit: 12:00
ID: 38823



Vob 2009

#1 (Permalink)
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hallo. gilt die neue VOB (2009) schon ?


grüße


m.

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Datum: 26.04.2010
Uhrzeit: 20:19
ID: 38841



AW: Vob 2009

#2 (Permalink)
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von hier: BMVBS: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Zitat:
Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) hat Vorschläge zur Verschlankung und Vereinfachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erarbeitet.

Der DVA-Vorstand hat am 18. Mai 2009 die Neufassung der VOB - Ausgaben 2009 - beschlossen.

Die im Bundesanzeiger vom 15.Oktober 2009 (Nr. 155, Seite 3349) veröffentlichte Fassung der VOB 2009 kann auf der Seite des DVA eingesehen werden.

Der Abschnitt 1 des Teils A der VOB und Teil B der Ausgabe 2009 sollen gemeinsam erst mit der Vergabeverordnung (VgV), die den Abschnitt 2 des Teils A der VOB in Bezug nimmt, in Kraft treten. Hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, sodass mit einem Inkrafttreten erst im Frühjahr 2010 zu rechnen ist.

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Datum: 26.04.2010
Uhrzeit: 20:24
ID: 38842



AW: Vob 2009 #3 (Permalink)
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... ich werte das mal als ein ja.

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Datum: 27.04.2010
Uhrzeit: 09:21
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AW: Vob 2009 #4 (Permalink)
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Mein Kenntnisstand ist Mai 2010 für das Inkrafttreten der neuen VOB. Einen genauen Stichtag kenne ich nicht, aber ich werde die Fassung in 1-2 Wochen vorliegen haben.
Ich werde bei nicht-öffentlichen Ausschreibungen zumindest bis Ende diesen Jahres noch die VOB 2006 als Vertragsgrundlage vereinbaren.

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Datum: 27.04.2010
Uhrzeit: 10:48
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AW: Vob 2009 #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
... ich werte das mal als ein ja.
ein ganz entschiedenes "vielleicht"
Zitat:
Der Abschnitt 1 des Teils A der VOB und Teil B der Ausgabe 2009 sollen
gemeinsam erst mit der Vergabeverordnung (VgV), die den Abschnitt 2 des
Teils A der VOB in Bezug nimmt, in Kraft treten. Hierfür ist die Zustimmung des
Bundesrates erforderlich, sodass mit einem Inkrafttreten erst im Frühjahr 2010
zu rechnen ist

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Datum: 08.05.2010
Uhrzeit: 14:52
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AW: Vob 2009 #6 (Permalink)
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Ist die VOB/A nicht abgelehnt worden?

Ich meinte soetwas gehört zu haben.

Aber noch gilt die VOB ganz sicher nicht, sonst hätte ich damit schon arbeiten müssen, sprich unsere Juristen hätten mir schon auf den Füßen gestanden.

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Datum: 13.05.2010
Uhrzeit: 00:43
ID: 39121



AW: Vob 2009 #7 (Permalink)
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Heute habe ich eine Bestätigungs E-Mail eines größeren Literatur-Onlineportals erhalten dass meine Vorbestellung der VOB 2009 versendet wurde und am Samstag bei mir eintreffen soll.

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Datum: 13.05.2010
Uhrzeit: 09:09
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AW: Vob 2009 #8 (Permalink)
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Ja, es sieht so aus, als ob jetzt die VOB 2009 tatsächlich eingeführt ist.


Siehe Bundesbauministerium führt VOB 2009, VOL 2009 und VOF 2009 ein - Portal Bauen, Immobilien, Vergabe

Bzw. rauskopiert aus dem Beitrag:
"Bundesbauministerium führt VOB 2009, VOL 2009 und VOF 2009 ein
07.05.10

Mit seinen Allgemeinen Rundschreiben Nr. 5, 6 und 7, jeweils vom 3. Mai 2010, hat das Bundesbauminsiterium für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte die Abschnitte 1 der VOB/A 2009 und VOL/A 2009 bzw. die VOF 2009 eingeführt. Für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gelten die 2. Abschnitte der VOB/A 2009 und VOL/A 2009 bzw. VOF 2009 erst nach Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung (VgV). Das soll Mitte Mai geschehen.

VOB/A 2009

Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte soll Abschnitt 1 der VOB/A 2009 erst nach Inkrafttreten der VgV angewandt werden, um eine einheitliche Anwendung der VOB/A 2009 im Bereich der Bundesfernstraßen sicherzustellen.

VOL/A 2009

Auch hier soll der 1. Abschnitt erst mit Inkrafttreten der VgV angewandt werden, um eine einheitliche Anwendung der VOL/A 2009 im Bereich der Bundesfernstraßen sicherzustellen.

VOF 2009

Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt die VOF 2009 erst nach Inkrafttreten der VgV. Unterhalb der Schwellenwerte soll wie folgt verfahren werden:

* Wenn die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sind, keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden, keine oder unwesentliche Nebenkosten anfallen und die Mindestsätze der zutreffenden Honorarzone bzw. Schwierigkeitsstufe nicht überschritten werden, kann eine freihändige Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber erfolgen.

* Alle übrigen freiberuflichen Dienstleistungen sind in einem leistungsbezogenen Wettbewerb zu vergeben. Hierzu hat eine Leistungsanfrage bei mehreren Berwerbern (mindestens drei) zu erfolgen, wenn die Vergabestelle über die entsprechende Marktübersicht verfügt. Ansonsten ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dem Grundsatz der wechselnden Bewerberauswahl ist eine hohe Bedeutung
beizumessen und entsprechend im Vergabevermerk zu dokumentieren."

Frage ist jetzt nur was mit der VgV ist...


Gruß
Sadi

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Datum: 14.05.2010
Uhrzeit: 18:24
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AW: Vob 2009 #9 (Permalink)
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Das heißt die Änderungen interessieren erstmal nur bei öffentlichen Projekten. Bei allen anderen Projekten ändert sich dann wohl erstmal noch nichts. VOB Teil B und C sind anscheinend noch nicht durch.

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Datum: 19.05.2010
Uhrzeit: 12:46
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AW: Vob 2009 #10 (Permalink)
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Man ist das ein Kuddelmuddel.
Dieser Beitrag der IK Sachsen hört sich für mich so an, dass die VOB als Ganzes
noch diesen Monat in Kraft tritt...

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Datum: 29.05.2010
Uhrzeit: 11:32
ID: 39346



AW: Vob 2009 #11 (Permalink)
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Bin mir immernoch nicht sicher was das Inkrafttreten der VOB 2009 in allen Teilen angeht.

Auf der Seite vom Bundesbauministerium findet man einen Artikel vom 18.05.10. In diesem ist noch kein definitver Termin genannt:

BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

und nach dieser Seite scheint sie auch noch nicht gültig zu sein:

VOB 2009

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Datum: 06.06.2010
Uhrzeit: 00:37
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AW: Vob 2009 #12 (Permalink)
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Ich hab irgendwo gelesen, dass es jetzt wieder einen neuen Ausschuss geben soll, in dem die VOB noch einmal überarbeitet werden soll. Für welche Teile der VOB das gilt und was das für die Gültigkeit der 2009-Fassung bedeutet, wurde leider verschwiegen. Aber das Hin und Her ist wirklich eine Zumutung und trägt nicht gerade zur doch so angepriesenen Klärung und Vereinfachung des Ganzen bei...

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Datum: 10.06.2010
Uhrzeit: 20:13
ID: 39479



AW: Vob 2009 #13 (Permalink)
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Nein, die VOB 2009 ist noch nicht eingeführt... sie ist verabschiedet, gilt aber erst, wenn im Bundesanzeiger die neue VgV verabschiedet wird.

D.h. für die öffentliche Hand wäre sie im Oberschwellenbereich sofort gültig und im Unterschwellenbereich müssen dann vom BMVBS bzw. den Wissenschaftsministerien der Länder Erlasse eingeführt werden.

Böse Zungen behaupten, das könne sich noch so lange hinziehen bis das Vergabehandbuch an die neue VOB angepasst ist.

Bauen für die öffentliche Hand wird für uns mit der neuen VOB nicht unbedingt leichter

Gruß
Sadi

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Datum: 17.06.2010
Uhrzeit: 15:35
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AW: Vob 2009 #14 (Permalink)
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Die VgV ist am 11.06.10 in Kraft getreten und damit auch die neue VOB, VOF und VOL.

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Datum: 17.06.2010
Uhrzeit: 18:54
ID: 39545



AW: Vob 2009 #15 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von g33K Beitrag anzeigen
Die VgV ist am 11.06.10 in Kraft getreten und damit auch die neue VOB, VOF und VOL.
Japp, kann ich seit heute bestätigen,,, ABER das gilt nur für den Oberschwellenbereich, einen Erlaß, dass das auch im Unterschwellenbereich gilt, gibt es, zumindest bei uns in SH, noch nicht!

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