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timtonnendach: Offline


timtonnendach is on a distinguished road

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Datum: 04.08.2010
Uhrzeit: 15:15
ID: 40302



AW: Planen als Student

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von ;
Grundsätzlich gilt: Pläne zeichnen und fremd stempeln ist nicht zulässig! Der Stempler haftet für die Baurechtlichen Belange, und er erklärt mit der Unterschrift ausdrücklich, Entwurfsverfasser zu sein. Es gibt irgendwo einen wörtlichen Passus, der das Fremdstempeln faktisch unterbindet. Ich weiss jetzt aber nicht, ob das im Architektengesetz der Kammer steht oder in deren Satzung. Heisst, dass offiziell der Stempler alle Verantwortung übernimmt, und sich nicht mehr rausreden kann, dass der Entwurf ja von Dir stamme....
Zitat:
Zitat von ;
Du haftest sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung. Wenn irgendwo was schiefläuft und Mehrkosten entstehen, kann der Bauherr den Bauleiter und Architekten verklagen. Du kannst bzw. solltest Dir deshalb für alle eigenverantwortliche Tätigkeiten mindestens eine projektbezogene Versicherung nehmen.
Hallo,
dazu zwei kurze Fragen - irgendwie verstehe ich das nicht ganz.

1. Widersprechen sich die beiden Aussagen nicht? Wenn der Stempelnde die ganze Haftung übernimmt, dann sollte doch alles in Ordnung sein und der Zeichnende sollte da keine Probleme mehr haben... sprich: der tritt ja nirgendwo offiziell in Erscheinung.

2. Wenn es da einen Passus gibt, der es verbietet, Projekte quasi zu stempeln, dann würde doch jedes Büro, dass Nicht-Architektenkammermitglieder ein Projekt bearbeiten lassen und dieses dann abstempeln (wie das ja eigentlich so läuft), gegen diese Regel verstoßen. Und so ist doch eigentlich das Standardvorgehen... selbst Architekten übernehmen doch nicht die Haftung, dass ist doch immer der Büroinhaber, der die entsprechende Versicherung hat und daher nachher auch Entwurfsverfasser und somit haftender ist (auch wenn er das Projekt in Wahrheit kaum mal angesehen hat)...

Vielleicht vermag der eine oder andere da ja noch Licht ins Dunkel zu bringen

Liebe Grüße T_T

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Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 04.08.2010
Uhrzeit: 22:28
ID: 40305



AW: Planen als Student

#2 (Permalink)
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Zitat:
1. Widersprechen sich die beiden Aussagen nicht? Wenn der Stempelnde die ganze Haftung übernimmt, dann sollte doch alles in Ordnung sein und der Zeichnende sollte da keine Probleme mehr haben... sprich: der tritt ja nirgendwo offiziell in Erscheinung.
Ausser der Baugenehmigung, die ja die einzige Leistung ist, die eine Bauvorlageberechtigung erfordert, macht man ja in der Regel auch Ausführungsplanung, Details und ist irgendwie (mit oder ohne Ausschreibung) an der Vergabe beteiligt.

Alle Fehler, die hierbei begangen werden, sind nicht mehr über die Unterschrift unter dem Bauantrag abgedeckt. Vielleicht habe ich mich mit dem Wort Planung (in dem Fall meinte ich die Ausführungspl.) missverständlich ausgedrückt....

Zitat:
Wenn es da einen Passus gibt, der es verbietet, Projekte quasi zu stempeln, dann würde doch jedes Büro, dass Nicht-Architektenkammermitglieder ein Projekt bearbeiten lassen und dieses dann abstempeln (wie das ja eigentlich so läuft), gegen diese Regel verstoßen.
eben nicht. Denn die Büroinhaber sind ja in der Regel sehr wohl an der Planung beteiligt. Kundenkontakt und Besprechungen der Kundenwünsche sowie Entwurf werden in der Regel schon vom Chef oder zumindest vorher mit der entsprechenden Hierarchie abgestimmt.

Fremdabstempeln ist normalerweise ja ein Unterschreiben der fertigen Dokumenten des Kollegen. Wenn der Unterschreiber in irgendeiner Weise im Projekt eingebunden ist (mit nachvollziehbarer Dokumentation), kann man das Fremdstempeln nicht mehr ankreiden.

Zitat:
elbst Architekten übernehmen doch nicht die Haftung, dass ist doch immer der Büroinhaber, der die entsprechende Versicherung hat und daher nachher auch Entwurfsverfasser und somit haftender ist (auch wenn er das Projekt in Wahrheit kaum mal angesehen hat)
Die Haftpflichtversicherung der Büroinhaber ist ja immer auf die Situation mit Angestellten ausgelegt. Alle Leistungen bzw. Fehler, die von den Angestellten begangen werden, hat nur der Inhaber (also dessen Versicherung) zu verantworten. Z.B. hat immer auch die Firma die Rechte am geistigen Eigentum, sprich an den Entwürfen, und nicht der Angestellte, der das Projekt bearbeitet hat.

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