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Beiträge: 36
timtonnendach: Offline
![]() Beitrag Datum: 04.08.2010 Uhrzeit: 15:15 ID: 40302 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
dazu zwei kurze Fragen - irgendwie verstehe ich das nicht ganz. 1. Widersprechen sich die beiden Aussagen nicht? Wenn der Stempelnde die ganze Haftung übernimmt, dann sollte doch alles in Ordnung sein und der Zeichnende sollte da keine Probleme mehr haben... sprich: der tritt ja nirgendwo offiziell in Erscheinung. 2. Wenn es da einen Passus gibt, der es verbietet, Projekte quasi zu stempeln, dann würde doch jedes Büro, dass Nicht-Architektenkammermitglieder ein Projekt bearbeiten lassen und dieses dann abstempeln (wie das ja eigentlich so läuft), gegen diese Regel verstoßen. Und so ist doch eigentlich das Standardvorgehen... selbst Architekten übernehmen doch nicht die Haftung, dass ist doch immer der Büroinhaber, der die entsprechende Versicherung hat und daher nachher auch Entwurfsverfasser und somit haftender ist (auch wenn er das Projekt in Wahrheit kaum mal angesehen hat)... Vielleicht vermag der eine oder andere da ja noch Licht ins Dunkel zu bringen ![]() Liebe Grüße T_T | ||
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