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Hochschule/AG: Architekt / SiGeKo ![]() Beitrag Datum: 27.07.2010 Uhrzeit: 19:42 ID: 40160 | Social Bookmarks: Was kann eigentlich ein erfahrener Architekten (über 10 J. in allen Lphs) in einem Büro (10 - 20 Mitarbeiter) mit guten öffentlichen Aufträgen (Schule etc.) verlangen? Ich gehe von den Lphs 4-8 aus. 5.000€/Monat als Angestelte? oder 40 €/Std. als freier Mitarbeiter? Bitte dringend um Antwort. |
Social Bookmarks: Zitat:
Vielleicht noch als Partner oder Projektleiter mit Gewinnbeteiligung, aber als Angestellter wird es schwierig werden jemals soviel zu verdienen (nach heutigen Maßstäben in Deutschland). Bei fast allen Angestellten stagniert das Gehalt irgendwann. | ||
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Hochschule/AG: Architekt / SiGeKo ![]() Beitrag Datum: 27.07.2010 Uhrzeit: 21:14 ID: 40163 | Social Bookmarks: Dankeschön für die zügige Antwort, denn morgen stehe ich vor der Frage. da ich seit 10 Jahren bei einem GU tätig bin, habe ich jegliches Gefühl für die Gehälter in Architekturbüros verloren. Aber stelle ich jetzt mit Bedauern fest, daß in Architekturbüros fast halb soviel bezahlt als ausserhalb :-( |
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Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 06.08.2010 Uhrzeit: 09:42 ID: 40327 | Social Bookmarks: Was war denn Deine Tätigkeit bei dem GU? Danke ![]() |
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Hochschule/AG: Architekt / SiGeKo ![]() Beitrag Datum: 06.08.2010 Uhrzeit: 16:39 ID: 40332 | Social Bookmarks: Durch die Bauvorlageberechtigung hauptsächlich Lph. 3-5 und teilweise 8 Aber schon mal auch blöde Dinge wie Fluchtwegpläne oder Entwässerungsanträge etc, aber immerhin war das Gehalt mindesten doppelt so hoch als die Zahlen, die hier genannt werden! Geschweige von Dienstwagen, telefon etc. die auch möglicheweise 600 -1000Euro Netto ausmachen würden, wenn ich Spritkosten, PKW-Abschreibung und Versicherungen einbeziehen würde. Ich bin echt schockiert was in mehr oder weniger guten Architekturbüros "mit stabilen öffentlichen Aufträgen" für Gehälte bezahlt werden! Irgendwas stimmt da nicht!!! |
Social Bookmarks: Wohl richtig. Allerdings muß man sich fragen, ob beim Archiitekten oder beim GU etwas nicht stimmt. Beim GU können solche Gehälter nur gezahlt werden, weil man nicht nur an der Dienstleistung Planung und Bauleitung verdient, sondern auch noch über den Weg der Bauausführung (Preisaufschläge bei Subs) und bei Materialpreisen dem Kunden kräftig in die Tasche greift. Das ist gleichzeitig der Grund, warum es tatsächlich noch Architekten gibt, denn der erfahrene Bauherr weiß auch, daß er über den Weg der Gewalten- und Aufgabenteilung eine bessere kontrollierte Qualität zu günstigeren Preisen bekommen kann. Das der Beruf des Architekten besser bezahlt sein müßte, ist keine Frage. | |
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Hochschule/AG: Architekt / SiGeKo ![]() Beitrag Datum: 08.08.2010 Uhrzeit: 20:53 ID: 40335 | Social Bookmarks: 1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, denn sonst beauftragt der Bauherr ein Architekturbüro, das dem Bauherrn möglicheweise ordentlich in die Tasche greift und seinen Angestellten denn noch die hier erwähnten Gehälte (2.5 bis 3.5 T) zahlt! 2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten. Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc. 3.) Viele Bauherren, die hier bemitleidet werden, lassen primitive Bauvorlagen durch irgendwelchen Laien anfertigen und lassen vom Statiker als Bauvorlageberechtigter im Rahmen des Statikauftrages einreichen! Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare. Schöne Grüße |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 06.08.2010 Uhrzeit: 18:05 ID: 40334 | Social Bookmarks: Stimmt! Wenn ein GU ein Angebot abgibt, wird meist auf die Summe der Angebote der Nachunternehmer ein GU-Aufschlag von bis zu 30% für Koordination etc. dazugerrechnet. Das muss also der Bauherr bezahlen. Wenn ein Architekt mit Nachunternehmern als Generalplaner auftritt, wird das Gesamt-Honorar nach HOAI berrechnet und der Generalplaner zieht den Nachunternehmern jeweils bis zu 20% Generalplaner-Koordinationsgebühr ab. Hier bezahlt der Nachunternehmer. |
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