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Datum: 06.08.2010
Uhrzeit: 16:39
ID: 40332



AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung

#1 (Permalink)
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Durch die Bauvorlageberechtigung hauptsächlich Lph. 3-5 und teilweise 8 Aber schon mal auch blöde Dinge wie Fluchtwegpläne oder Entwässerungsanträge etc, aber immerhin war das Gehalt mindesten doppelt so hoch als die Zahlen, die hier genannt werden! Geschweige von Dienstwagen, telefon etc. die auch möglicheweise 600 -1000Euro Netto ausmachen würden, wenn ich Spritkosten, PKW-Abschreibung und Versicherungen einbeziehen würde. Ich bin echt schockiert was in mehr oder weniger guten Architekturbüros "mit stabilen öffentlichen Aufträgen" für Gehälte bezahlt werden!
Irgendwas stimmt da nicht!!!

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Datum: 06.08.2010
Uhrzeit: 17:11
ID: 40333



AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von passant Beitrag anzeigen
Irgendwas stimmt da nicht!!!

Wohl richtig. Allerdings muß man sich fragen, ob beim Archiitekten oder beim GU etwas nicht stimmt.
Beim GU können solche Gehälter nur gezahlt werden, weil man nicht nur an der Dienstleistung Planung und Bauleitung verdient, sondern auch noch über den Weg der Bauausführung (Preisaufschläge bei Subs) und bei Materialpreisen dem Kunden kräftig in die Tasche greift.

Das ist gleichzeitig der Grund, warum es tatsächlich noch Architekten gibt, denn der erfahrene Bauherr weiß auch, daß er über den Weg der Gewalten- und Aufgabenteilung eine bessere kontrollierte Qualität zu günstigeren Preisen bekommen kann.
Das der Beruf des Architekten besser bezahlt sein müßte, ist keine Frage.

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Datum: 08.08.2010
Uhrzeit: 20:53
ID: 40335



AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #3 (Permalink)
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1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, denn sonst beauftragt der Bauherr ein Architekturbüro, das dem Bauherrn möglicheweise ordentlich in die Tasche greift und seinen Angestellten denn noch die hier erwähnten Gehälte (2.5 bis 3.5 T) zahlt!
2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten.
Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc.
3.) Viele Bauherren, die hier bemitleidet werden, lassen primitive Bauvorlagen durch irgendwelchen Laien anfertigen und lassen vom Statiker als Bauvorlageberechtigter im Rahmen des Statikauftrages einreichen! Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare.
Schöne Grüße

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Datum: 09.08.2010
Uhrzeit: 08:25
ID: 40337



AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von passant Beitrag anzeigen
1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, ...
Da kenne ich einige Fälle, bei welchen der GU sehr gut mitverdient. Er stellt den Architekten selbst ein(Vereinbarung oft unter Mindesthonorar) und schlägt auf dessen Leistungen, wie bei den Handwerkern auch, noch 20% drauf.


Zitat:
Zitat von passant Beitrag anzeigen
2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten.
Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc.
Die Sätze der neuen HOAI sind eigentlich ausreichend (mit Ausnahme von manchen kleinen Projekten und teilweise Bauen im Bestand), wenn sich denn alle daran halten würden, der Mindestsatz nicht immer das Äußerste wäre und nicht dieser ruinöse Preiskampf unter den Architekten ständig im Vordergrund stände.
Die Baukosten haben gerade in den letzten 2 Jahren angezogen, so daß wir eine leicht spürbare Einkunftsverbesserung im Zusammenspiel mit der neuen HOAI haben.

Ich glaube allerdings, daß die Gehaltsforderungen, gerade von Berufsanfängern, oftmals fernab der Realität sind. Im ersten und oft auch noch im zweiten Jahr bringen sie den Büros oft nicht soviel Effektivität und Nutzen. Sie brauchen Zeit und sind noch nicht voll einsetzbar. Daher sind Einsteigergehälter nach dem Studium von 1.800 - 2.200* Euro durchaus zu rechtfertigen. Wenn man dem Büro eine wertvolle Unterstützung ist, sehe ich kein Problem, warum nicht relativ schnell ein Gehaltssprung auf 2.500 - 3.000* Euro erfolgen soll. Das man als angestellter Architekt (ohne Partnerschaft und Projektleitung) irgendwann mal mehr als 4.000* Euro (aus heutiger Sicht/Kaufkraft/ Inflationsrate) verdienen kann, sollte man sich, denke ich, aus dem Kopf schlagen. Das geben die Honorare (sprich Einkünfte) in den allermeisten Büros nicht her. Man sollte dann realisieren, daß man einen anderen Berufsweg hätte einschlagen sollen.

*Bruttomonatsgehalt

Zitat:
Zitat von passant Beitrag anzeigen
Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare.
Leider wahr. Jeder Schornsteinfeger genießt eine bessere Lobby und einen besseren Schutz am Markt.

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Datum: 09.08.2010
Uhrzeit: 09:04
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AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #5 (Permalink)
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Zitat:
1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, denn sonst beauftragt der Bauherr ein Architekturbüro, das dem Bauherrn möglicheweise ordentlich in die Tasche greift und seinen Angestellten denn noch die hier erwähnten Gehälte (2.5 bis 3.5 T) zahlt!
2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten.
Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc.
3.) Viele Bauherren, die hier bemitleidet werden, lassen primitive Bauvorlagen durch irgendwelchen Laien anfertigen und lassen vom Statiker als Bauvorlageberechtigter im Rahmen des Statikauftrages einreichen! Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare.
Schöne Grüße
Dem kann ich nur zustimmen.

Insbesondere zu Punkt 3:

Ich habe bisher noch kaum einen Bauherr getroffen, dem man nicht ausführlich deutlich machen muss, dass die HOAI gesetzlich festgelegte Mindesthonorare sind, und dass man da eigentlich nicht mehr darunter gehen darf.

Hat jemand einen Hausartzt, mit dem er die Honorare verhandelt? Oder verhandelt Ihr mit eurem Rechtsanwalt?

Die Architekten, die immer wieder Verträge unterhalb der Mindestsätze schliessen, und dass ewige Konkurrenzdenken innerhalb der Kammern sind wohl mit die Gründe, warum Architekten es einfach nicht schaffen, ihre Honorare auf ein verträgliches Mass anzuheben.

Mich macht es immer wieder krank, wenn Bauherren vom Handwerker alles an Stundensätze hinnehmen, aber die Architektenleistungen immer als "unnötig" oder "überbezahlt" (....machen Sie doch einfach mal einen Plan) hinstellen.

Und den Architekten, die irgendwelche Bauanträge jenseits von Gut und Böse anbieten, gehört direkt die Planvorlageberechtigung entzogen. Meiner Meinung nach sollten bei Einreichung der Bauanträge auch bei der Architektenkammer Statistiken hinterlegt werden, um solche Dumpinghonorare zu verhindern.

Auch bezüglich der Einstellung hausinterner Architekten sollte man sich an Ländern wie Luxemburg ein Beispiel nehmen, wo Bauunternehmer oder Generalunternehmer alle Architektenleistungen extern vergeben müssen.

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Datum: 09.08.2010
Uhrzeit: 09:37
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AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Mich macht es immer wieder krank, wenn Bauherren vom Handwerker alles an Stundensätze hinnehmen, aber die Architektenleistungen immer als "unnötig" oder "überbezahlt" (....machen Sie doch einfach mal einen Plan) hinstellen.
Die Stundensätze bei Handwerkern werden von Bauherrn auch nicht einfach so hingenommen. Da wird zur Abnahme jedes Haar in einer Silikonfuge als Mangel deklariert um einen Minderpreis zu rechtfertigen.

Der Vergleich mit Juristen oder Ärzten ist stimmig.
Freunde von mir sind Ärzte. Neulich haben wir sogar über Gehälter gesprochen. Wir sind gleich alt, und gleich lange im Beruf. Einer von beiden kauft sich gerade für 340000€ eine Eigentumswohnung. Anlaß des Gesprächs war eine Rechnung des Architekten über eine Stunde für Preisabfrage für eine Änderung im Wert von 48€.
Ich habe gemeint, dass das günstig wäre. Darüber kamen wir auf die Gehälter. Und um es kurz zu machen: sein Nettogehalt ist etwa 1/6 Höher als mein Bruttogehalt. Er hat dafür Nachtdienst auch oft am Wochenende. Ich arbeite aber mehr Stunden pro Woche, und kann nicht frei über meinen Urlaub verfügen. Andererseits rettet er leben und ich mach nur teuere Gebäude, über deren Mehrwert sich die Gesellschaft streitet.

Archimedes hat vor allem Recht, wer 4000€ verdienen will, sollte nicht Architekt werden.

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Datum: 10.08.2010
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AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von mika Beitrag anzeigen
Andererseits rettet er leben und ich mach nur teuere Gebäude, über deren Mehrwert sich die Gesellschaft streitet.

Archimedes hat vor allem Recht, wer 4000€ verdienen will, sollte nicht Architekt werden.
Ja, wer viel Geld verdienen möchte, muss sich einen Beruf suchen, bei dem das Wohl der Kunden lebensbestimmend abhängig von der Arbeit ist: Arzt oder Anwalt, stehen da ganz oben.

Alternativ, der direkte Mehrwert, sprich die eigene Geldvermehrung...
__________________
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Datum: 09.08.2010
Uhrzeit: 11:55
ID: 40342



AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #8 (Permalink)
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Zu HOAI:
Die HOAI-Sätze sind NICHT ausreichend, denn als Einmannbüro muß man jährlich 2 Mio (Anrechenbare Baukosten) verbauen um halbwegs auf einem vergleichbares Gehalt von vielleicht 100 T Euro/Jahr zu kommen. Wenn man Angestellten hat (Was auch unvermeindlich wäre), dann könnte man sich den Rest vorstellen.
Ein Makler erhält 4 bis 6% für Null-Verantwortung, er haftet nicht mal für sein Expose!
Zu Baukosten: Abgesehen von Stahlpreisen, die sich verdoppelt haben, sind alle anderen Preise relativ unverändert geblieben! von Preiserhöhungen durch Energiepreise (Verdoppelung von Rohölpreisen) und LKW-Maut sind alle betroffen und nicht nur die Baugewerbe! Außerdem über Einwirkung der Erweiterung der EU-Grenzen (Globalisierung) in den letzten 10 Jahren auf Baugewerbe möchte ich schon gar nicht eingehen!
Zu Berufsanfängern: Welches Büro gibt heutzutage einem Absolventen einen Job?! Außer einem, der schon als Student mindestens ein Jahr vorher als visualisierungsknecht 50-60Std/Woche geschuftet hat.
Für 1.8 und 2.2?! Kannst du mir Bitte sagen, wer am Bau für 1.8 arbeitet (Vom Trockenbauer bis Eisenflechter)? Außer der Absolvent?
Ein Assistentsarzt fängt bei 3 an, und er rettet aber auch kein Menschenleben, denn vor ihm stehen eine Menge Oberärzte Chefärzte etc (Stichwort Effektivität und Nutzen).
Zu Gehaltssprung: Bei einer Gehaltserhöhng um 700€ innerhalb von 10 Jahren kann doch nicht von einem Gehaltssprung gesprochen werden! von 700€ Brutto je nach Steuerklasser bleibt einem Wahrscheinlich 300-400 € Netto!
Ich hab 97 meine Diplomarbeit abgegeben und damals lag der Einstieg bei 3,5 bis 4,5 T DM, und wenn ich das mit 1,8 bis 2,2 T € vergleiche! Dann würde ich einen Mindestlohn-Regelung auch für Absolventen befürworten und nicht nur für Reinigungskräfte und Briefdienste...
Schöne Grüße

Geändert von passant (09.08.2010 um 12:23 Uhr).

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Datum: 09.08.2010
Uhrzeit: 12:29
ID: 40344



AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von passant Beitrag anzeigen

Zu HOAI:
Die HOAI-Sätze sind NICHT ausreichend, denn als Einmannbüro muß man jährlich 2 Mio (Anrechenbare Baukosten) verbauen um halbwegs auf einem vergleichbares Gehalt von vielleicht 100 T Euro/Jahr zu kommen.
Nur zur Info: Viele Einmannbüros nehmen durchschnittlich nur zwischen 40.000 und 50.000 Euro Honorar im Jahr ein (Statistik der Kammer). Dafür tragen Sie aber auch das volle Haftunsgrisiko. ;-)
Die leben dann von ca. 1.500 Euro im Monat, die sie sich selbst auszahlen dürfen. Wären bei einem Angestellten ca. 2.500 Euro (brutto), aber mit deutlich weniger Risiken und Verantwortung.
Andere (wenige) Einmannbüros schaffen aber auch die 2 Millionen anrechenbare Baukosten von denen Du sprichst.
Mach dem Bauherren doch mal klar, daß die HOAI nicht hinhaut und ca. 12% der Baukosten für "ein wenig Papier und ein paar nette Ideen" noch zu wenig sind.
Die Baukosten sind, zumindest bei uns in Rheinland-Pfalz, lohn- und materialseitig seit 2008 spürbar gestiegen. Die verschärfte ENEV sorgt für eine zusätzliche Steigerung der Gesamtkosten.

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Datum: 09.08.2010
Uhrzeit: 14:14
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AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #10 (Permalink)
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Zitat:
Die verschärfte ENEV sorgt für eine zusätzliche Steigerung der Gesamtkosten.
Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass mit jeder Gesetzesverschärfung auch die Planung aufwendiger wird.....

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Datum: 10.08.2010
Uhrzeit: 07:10
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AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #11 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von passant Beitrag anzeigen
Dann würde ich einen Mindestlohn-Regelung auch für Absolventen befürworten und nicht nur für Reinigungskräfte und Briefdienste...
Ist das nicht schlimm, dass man nach 5 Jahren Studium nach einem Mindestlohn flehen muss. Und das gilt bekannt nicht nur für Absolventen.

Wie kaputt ist eigentlich unsere Branche!?!?!! Und die dt. Wirtschaftspolitik !?!?!!

Willkommen im Staat der Ausbeuterlöhne !!!!

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Datum: 10.08.2010
Uhrzeit: 11:37
ID: 40357



AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #12 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Und die dt. Wirtschaftspolitik !?!?!!
Was hat die damit zu tun? Politiker sind ohnehin mit sich selbst beschäftigt. Da wartest du vergeblich.

*HINWEIS*
Dieser Faden beschreibt einen wesentlichen Faktor bei der Jobsuche.
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Datum: 06.08.2010
Uhrzeit: 18:05
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AW: Angestelltengehalt mit ein Jahr Erfahrung #13 (Permalink)
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Zitat von passant Beitrag anzeigen
Irgendwas stimmt da nicht!!!
Stimmt!

Wenn ein GU ein Angebot abgibt, wird meist auf die Summe der Angebote der Nachunternehmer ein GU-Aufschlag von bis zu 30% für Koordination etc. dazugerrechnet. Das muss also der Bauherr bezahlen.

Wenn ein Architekt mit Nachunternehmern als Generalplaner auftritt, wird das Gesamt-Honorar nach HOAI berrechnet und der Generalplaner zieht den Nachunternehmern jeweils bis zu 20% Generalplaner-Koordinationsgebühr ab. Hier bezahlt der Nachunternehmer.

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