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noone: Offline
Beitrag Datum: 31.08.2010 Uhrzeit: 16:29 ID: 40637 | Social Bookmarks: Mel, beim Finanzamt würde ich echt nicht nachfragen. Vor allem, wenn Du Dir selbst nicht sicher bist, ob Du nun ein Gewerbe anmelden musst, oder nicht. Du riskierst damit nur, den Spürsinn eines Finanzamtbeamten zu wecken. Fest steht, dass Du Leistungen, die in den Bereich Architektur fallen, auch als Student oder Absolvent als freier Beruf ableistest, und daher kein Gewerbe anmelden musst. Selbst bei der Umsatzsteuer bleibt es Dir frei, sie ab- oder nicht abzuführen. Prinzipiell wird die erst im 2. Jahr fällig, wenn Du einen bestimmten Ertrag erwirtschaftest. Es ist hier wie beim Architekt: man sollte eher eine Beratung beim Steuerberater nehmen, statt sich auf Foren und Bekannte zu verlassen. |
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