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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 31.08.2010 Uhrzeit: 21:15 ID: 40640 | Social Bookmarks: Noone, es hat doch gar keinen Zweck, mit dem Finanzamt Katz und Maus spielen zu wollen. Eine offene Anfrage schafft Rechtssicherheit. Man füllt doch bei der Beantragung einer Steuernummer den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus. Wenn das Finanzamt von sich aus auf Basis dieser Angaben keine Gewerbesteuer anmahnt, ist die Sache eigentlich schon klar und man kann die Frage auf sich beruhen lassen. Und zu der Umsatzsteuer: Du verzichtest mit der Abführung von Umsatzsteuer ja auch auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Ich finde es auch "professioneller", in eigenen Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Und ab einem bestimmten Umsatz musst Du es ohnehin. Klares Vote für die Umsatzsteuer ![]() T. |
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Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 01.09.2010 Uhrzeit: 10:18 ID: 40642 | Social Bookmarks: @ Tom: Es geht gar nicht um ein Katz- und Maus-Spiel, sondern darum, dass auch Finanzbeamte sich an die geltenden Steuergesetze halten (müssen). Es mag ja sein, dass in Ballungszentren die Fragen eines Architekturstudenten (oder Absolventen) ein alltägliches Geschäft für die Steuerbeamten ist, aus eigener Erfahrung rate ich dem aber trotzdem ab, da ich in dem Finanzamt einer Kleinstadt eben zuerst mal die Auflage bekam, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Dies war natürlich Blödsinn, der entsprechende Beamte hatte mich umgehend wieder zurück zum Kollegen verwiesen. Übrigens ist die Umsatzsteuerabführung nicht unbedingt ein Vorteil, wenn man kaum Projekte abrechnet. Man muss trotzdem jeden Monat die Umsatzsteuerabrechnung ans Finanzamt senden. Und wenn man keine absetzbaren Anschaffungen hat, muss die Verrechnung auch nicht unbedingt ein Vorteil sein. Ich kann eigentlich jedem nur den Gang zum Steuerberater empfehlen, man weiss dann ganz genau, was man wie abrechnet, und nach der ersten Steuererklärung kann man ja dann alles alleine weitermachen. Es ist doch offensichtlich, wenn man sich die Vielfalt der Antworten im Forum auf die selben immer wiederkehrenden Fragen ansieht, dass jeder seine Steuern sehr individuell abrechnet. Frage ist halt, inwieweit man sich auf die Aussagen bzw. Infos der Anderen verlassen will. (Man sieht ja in den Posts, dass es auch Finanzamtbedingt unterschiedliche Aussagen gibt) |
Social Bookmarks: Zitat:
Sicherlich ein guter Rat. Hier sei allerdings noch erwähnt, daß ein "guter" Steuerberater beim Honorar einem Rechtsanwalt kaum nachsteht. Das heißt, daß Stundenlöhne von 100 - 150 Euro (netto) keine Seltenheit sind. Für eine umfassende Beratung sind schnell 3-4 Stunden weg. Aber i.d.R. lohnt sich das. Nur so als Tipp. | ||
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