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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 11.10.2010 Uhrzeit: 10:22 ID: 41208 | Social Bookmarks: Hallo, - normalerweise steht im Arbeitsvertrag, ob Du ausserhalb Deiner Stelle noch in Deinem Namen arbeiten darfst. Normalerweise gilt: - bei freier Mitarbeit kein Thema, - bei festen Arbeitsverhältnissen nicht zulässig. - die Teilnahmebedingungen sind meist sowieso so, dass Du nur an offenen teilnehmen kannst. Selbst wenn Du in der Kammer bist, sind die meisten so angelegt, dass Du eine gewisse Büro- bzw. Umsatzvolumen bzw. Referenzobjekte nachweisen musst. - bei arbeitslosigkeit nebenher zu "arbeiten" - sprich, Wettbewerbe zu machen, ist doch ok. Ein Einkommen ist damit ja nicht garantiert, es ist ja streng genommen ein "Bewerben". Wenn du den Wettbewerb gewinnst, musst Du dann natürlich die Einkünfte angeben. Frage: Warum besprichst Du die Situation nicht mit Deinen Chef? Schlage doch konkret vor, mit Ihm (womit Du die meisten Kriterien für eine Teilnahme wohl erfüllen kannst) an einem konkreten Wettbewerb teilzunehmen. |
Social Bookmarks: Du müsstest in jedem Fall aufpassen, dass Du an keinen Wettbewerben Teilnimmst, an dem Dein Büro teilnimmt! Das kann zum Ausschluss für beide Seiten führen.
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