| |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 12.02.2004
Beiträge: 99
dk0815: Offline
Ort: Karlsruhe Beitrag Datum: 12.10.2010 Uhrzeit: 20:56 ID: 41218 | Social Bookmarks: Hallo Danke für die Antworten, konnte mich erst jetzt melden. Wenn ich das richtig verstehe, wären nur offene Wettbewerbe möglich. Kann man sich da dann als Privatperson anmelden, oder muss man schon ein Büro haben. Alle anderen erforden dann tatsächlich ein eigenes Büro ? Oder muss man gleichzeitig auch schon Referenzen haben. Sicherlich ist es immer gut sich mit dem Chef abzusprechen. Manchmal ist es aber besser solche Themen für sich zu behalten, da so mancher Chef dann auch die Idee kommt, der Mitarbeiter sei wohl nicht ausgelastet....... Ich denke auch wenn man im Namen des Büros irgendwo antreten will setzt man sich auch gleich wieder unter Zugzwang dem Chef / Kollegen gegenüber und die tatsächliche Ausführung betreffend. Der einzige Vorteil wäre an Wettbewerben teilnehmen zu können, bei denen durch vorgeschaltete Bewerbungsverfahren / Referenzen des Büros weniger Teilnehmer sind und man dadurch theoretisch eine größere Chance auf Erfolg hätte. Zudem kommt noch, daß man erst mal einen Chef haben muss, der einem freie Hand läßt , wenn der Büroname draufsteht. Sehr unwahrscheinlich. Noch einmal zum Thema Arbeitslosigkeit. Würde dies bedeuten, daß man dort auch als Privatperson teilnehmen kann ? Oder muß man sich ne Steuernummer besorgen, quasi als ob man sich selbständig macht ? Gruss Daniel |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 13.10.2010 Uhrzeit: 11:58 ID: 41220 | Social Bookmarks: Bei Absolventenwettbewerben reicht die Vorlage des Diploms, bei Architektenwettbewerben benötigst du meistens die Kammereintragsurkunde als Nachweis. Ein Büro mit Steuernummer mußt du nicht haben. Die Arbeitslosigkeit ist auch kein generelles Ausschlußkriterium. Viele Realisierungsettbwerbe verlangen eine Mindestumsatzsumme im Jahr, um sicher zu gehen, daß du schon selber gebaut hast oder noch baust. Oder du muß von dir realiserte Projekte vorweisen können. Die Teilnahmevoraussetzungen stehen aber immer in den Ausschreibungen. Ich würde deinem Arbeitgeber nichts davon sagen. Ist ja deine Privatangelegenheit. Nur wenn es ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag angesprochen ist, daß du keine eigenen Wettbewerbe machen darfst, würde ich ihn über dein Vorhaben informieren. |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 14.10.2010 Uhrzeit: 16:05 ID: 41226 | Social Bookmarks: Zitat:
( --> Architekt = freier Beruf, Suchfunktion benutzen Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es ist doch ein offenes Geheimnis, dass Du als kammer- und Büroloser Architekt nur an offenen Wettbewerben teilnehmen kannst. D.h. meist Ideenwettbewerbe, Realisierungswettbewerbe sind zumindest für den Realisierungsteil nie offen. Wie hoch Deine Gewinnchancen bei einem Wettbewerb sind, bei dem sich zahllose Teilnehmer um die Plätze prügeln, kannst Du Dir vorab ausrechnen....... Wenn es Dir um Deine Mappe geht: mache doch eigene Studien, dann hast Du auch Material für die MAppe.... | |||||
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
| Versicherung als angestellter Bauleiter ? | mika | Beruf & Karriere | 4 | 21.05.2015 07:25 |
| Architekt | tllj11 | Beruf & Karriere | 0 | 21.05.2010 18:19 |
| Architekt ohne Architekt zu sein? | quandum | Beruf & Karriere | 12 | 21.01.2009 18:52 |
| Qual der Wahl * freier Architekt oder Angestellter | jericho | Beruf & Karriere | 13 | 24.04.2006 12:50 |
| Architekt vs. Architekt | janox | Beruf & Karriere | 3 | 28.09.2004 12:09 |