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Social Bookmarks: Ohne Haftungsrisiken bist Du allerdings auch kein "richtiger" Selbständiger, sondern Deine Tätigkeit könnte als Scheinselbständigkeit interpretiert werden. Ein wesenliches Merkmal einer Selbständigkeit ist nämlich unternehmerisches Risiko und dazu gehört auch das man Haftung bzw. Gewährleistung für das übernimmt was man tut oder produziert. Natürlich solltest Du vermeiden, daß Du gegenüber dem Kunden/Bauherrn direkt haftest. Das sollte das Büro tun für das Du Dienstleistungen erbringst. Aber warum sollte das Büro auf Haftungsansprüche gegenüber Dir verzichten?? Das wäre doch für das Büro ein Nachteil, der aus meiner Sicht unnötig ist und das o.g. Problem mit sich bringt. Wenn Du etwas tust und dafür Rechnungen stellst, dann übernimmst Du auch Verantwortung für das Erbrachte und Bezahlte. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 36
timtonnendach: Offline
![]() Beitrag Datum: 31.12.2010 Uhrzeit: 13:32 ID: 42005 | Social Bookmarks: letztendlich wird sich das in deinem Stundenlohn widerspiegeln, wenn du für diene Arbeit voll haftest wirst du eine entsprechende Versicherung haben (müssen) und entsprechend mehr verlangen.... wenn du nicht haftest wird es billiger. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 01.01.2011
Beiträge: 29
BenTer: Offline
![]() Beitrag Datum: 02.01.2011 Uhrzeit: 18:52 ID: 42022 | Social Bookmarks: Ja, wie Archimedes schon sagte trägst du die Verantwortung gegenüber dem Architekturbüro, auch wenn nichts expliziet im Vertrag steht. Würde deshalb schnellstmöglich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das Architekturbüro wird aber die Hauptschuld haben und sie an dich weitergeben. Solltest du in der Zwischenzeit insolvent gegangen sein, dann bleibt die Schuld am Büro hängen, sollte deine "Firma" aber noch existieren wird das Büro dich als Schuldner heranziehen. In einzelnen Fällen wird aber die Schuld verteilt (Teilschuld usw.), da das Architekturbüro auch dazu verpflichtet ist über die Pläne, die sie herausgibt drüberzukucken und nicht blindlinks an den Bauhernn weiterzugeben. Deshalb würde ich diese Klausel genaustens im Vertrag formulieren,...! In den meistens Fällen wird hier die VOB Teil B vereinbart; um eine Haftpflicht, die übrigens auch gesetzlich vorgeschrieben ist, kommst du aber nicht drumrum. |
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