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| Social Bookmarks: Also üblicherweise gibt es dafür das Probearbeitsverhältnis (Probezeit) mir einer Dauer von drei bis sechs Monaten in dem besondere Kündigungsfristen gelten. Wenn der neue AG Dich nach einer Woche Probezeit übernimmt, wäre zu prüfen, ob er dann noch eine zweite Probezeit dranhängen kann, was er garantiert möchte. Zu Deiner eigentlichen Frage: Das Gehalt wird natürlich VOR der Probezeit vereinbart und die Probezeit sollte auch vergütet werden. Wenn sich der AG nicht darauf einlässt, wäre das unseriös und würde ich Abstand davon nehmen. Denn entweder bist Du so gut, dass es sich für Ihn lohnt, einen Arbeitsplatz einzurichten, oder Du bis für ihn nicht gut genug, dann sollte auch kein Arbeitsverhältnis zustande kommen.
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