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Beiträge: 41
wolfgang_ch: Offline
![]() Beitrag Datum: 24.03.2004 Uhrzeit: 08:58 ID: 3547 | Social Bookmarks: Wenn Du eine Rechnung mit MWSt stellst musst Du beim FA dann am Jahresende eine Steuererklärung für Selbstständige machen und musst dann die MWSt abführen. Vorteil: Du kannst z.B. ein Büro (Plottservice, CAD-Service, Modellbauservice,...) beim FA anmelden und bekommst dann die gezahlte MWSt für Computer, Modellbaubedarf, Plotter, Papier,... wieder zurückerstattet. Ich habe es so z.B. gemacht und so meinen Plotter finanziert indem ich nebenher für Studenten, Büros geplottet habe und Rechnungen mit MWSt ausgestellt habe. So habe ich für mein ganzes Zeug das ich für das Studium gebraucht habe keine MWSt zahlen müssen. Nachteil: Relativ umständlich und aufwendig, da Du eine einfache Buchführung machen musst und jedes Jahr eine relativ aufwendige Steuererklärung abgeben musst. Gruss Wolfgang |
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