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kommanda: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 08:54 ID: 44748 | Social Bookmarks: Sehr merkwürdig, mit welch kruder Logik hier so mancher argumentiert. z.B. "Weil das doch danach klingt, als sei man nur recht teuer zu haben." Diese Denkweise impliziert doch schon, dass man sich unter Wert verkaufen will. Und im nächsten Thread regen sich dieselben Leute wieder darüber auf, dass in Architekturbüros zu wenig gezahlt wird. Dabei scheint die Sache doch ganz einfach. Entweder ich besitze eine Qualifikation (=voll ausgebildeter Architekt), die ich dann auch ganz selbstverständlich angebe, oder der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass ich noch als Absolvent zu bewerten bin, dem noch Erfahrung in der ein oder anderen Leistungsphase fehlt. In letzterem Fall werde ich dann auch in der Konsequenz unter Wert bezahlt. Ich überlege mir gerade, ob es Vertreter anderer Berufe gibt, die in Ihrer Bewerbung freiwillig eine Qualifikation weglassen würden. ![]() mfg |
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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 10:49 ID: 44749 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Ich habe den Eindruck, daß Architekten in kleineren Büros gleich aussortiert werden. Unter dem Motto: Es kann nur einen Architekten im Büro geben. ![]() | ||
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jani1975: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 11:19 ID: 44750 | Social Bookmarks: in den meisten stellenangeboten die ich kenne werden architekten gesucht und keine absolventen. daher bewerbe ich mich doch auch als solcher.... und warum sollte sich ein dipl. ing mit 5 j berufserfahrung eigentlich nicht in die kammer eintragen wollen? |
Social Bookmarks: Man sollte erwähnen, daß die Sprache auf dem Arbeitsmarkt durchaus eine andere ist, als die die das Architektenrecht vorsieht. Sucht ein Arbeitgeber einen Architekten, dann meint man i.d.R. einen Dipl.-Ing. für Architektur. Der Kammereintrag spielt dann normalerweise keine Rolle. Es sei denn, es steht ausdrücklich dabei z.B. mit Planvorlageberechtigung oder Kammereintrag. Man kann sich getrost als "Architekt" bewerben, ohne das man in der Kammer ist. Ein möglicher AG erkennt die Umstände ohne weitere Erklärungen. Dafür gibt's einen Lebenslauf. Die Bezeichnung "Architekt" ist keine Qualifikation im eigentlichen Sinn, sondern zeigt nur an, daß man Mitglied einer Architektenkammer ist. Architekt dürfen sich auch viele Leute ohne Architekturstudium nennen (z.B. Bautechniker mit ausreichender Berufserfahrung). | |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 13:30 ID: 44754 | Social Bookmarks: Warum sollte er? Kostet nur und macht Arbeit/Kosten beim Umziehen in ein anderes Bundesland. Außerdem muß man sich an die "Standesregeln" halten, fühlt sich also immer irgendwie überwacht etc. Kann man sich also eigentlich als Angestellter sparen. Allein die Architektenversorgung wäre ein Grund. Die ist mitunter aber auch mit Nachteilen behaftet, könnte dennoch einen Eintrag rechtfertigen. |
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jani1975: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 14:20 ID: 44755 | Social Bookmarks: ich will in die kammer alleine schon weil ich mich auch architektin nennen möchte. und natürlich wegen der vorlageberechtigung. hab mich nur noch nicht entschieden ob nrw oder rlp. und in ein büro wo man einen wegen einer kammermitgliedschaft nicht beschäftigen möchte, möchte ich dann eh nicht arbeiten. |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 14:33 ID: 44756 | Social Bookmarks: Zitat:
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 23.08.2011 Uhrzeit: 15:47 ID: 44759 | Social Bookmarks: Kann man so nicht sagen, neben dem Architektenblatt kommt da schon einiges an Unterstützung, die muss man sich natürlich abholen ![]() |
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