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Datum: 23.08.2011
Uhrzeit: 15:47
ID: 44759



AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung?

#1 (Permalink)
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Kann man so nicht sagen, neben dem Architektenblatt kommt da schon einiges an Unterstützung,
die muss man sich natürlich abholen

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Datum: 23.08.2011
Uhrzeit: 16:17
ID: 44760



AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Kann man so nicht sagen, neben dem Architektenblatt kommt da schon einiges an Unterstützung,
die muss man sich natürlich abholen
Ja, das Architektenblatt! Was machten wir ohne es?

Unterstützung abholen, welche denn? Meinst du die Auskunft am Telefon? Die kann auch ein Nicht-Mitglied einholen. Einzeltermine sind meistens nicht oder mit enormen Wartezeiten zu haben. Ist aber wohl von Kammer zu Kammer verschieden.

Geändert von Archiologe (23.08.2011 um 16:47 Uhr). Grund: hat noch was dazu geschrieben...

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Datum: 24.08.2011
Uhrzeit: 14:20
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AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? #3 (Permalink)
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Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
Unterstützung abholen, welche denn?
Naja, zumindest sind die Fortbildungen für Kammermitglieder günstiger.
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Florian Illenberger

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Datum: 24.08.2011
Uhrzeit: 15:42
ID: 44775



AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Naja, zumindest sind die Fortbildungen für Kammermitglieder günstiger.
Mir fehlt an deinem Post das -Symbol.

Finde es überhaupt schlimm, daß solche Fortbildungen so teuer sind. 275€ für ein Eintagesseminar "Natursteinmauerwerk – Untersuchen
und Instandsetzen", als Mitglied immer noch 175€. Sowas sollte für Kammermitglieder eigentlich kostenlos sein.

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Datum: 24.08.2011
Uhrzeit: 16:13
ID: 44776



AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? #5 (Permalink)
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@Nightfly

Ich denke, es geht nur ums Geld. Lieber stellen die einen Absolventen ein und nehmen damit in Kauf, daß dieser erstmal gar nichts kann, außer ein bißchen Planarbeit, als einen erfahrenen Architekten einzustellen, der auch mal aufmuckt, wenn das Gehalt einfach nicht zu seiner Verantwortung paßt. Es gibt halt viel Kleinkram im Büro und Projektsteuerung wird in kleineren Büros meistens vom Chef gemacht, der sich das auch nicht gern aus der Hand nehmen läßt.

Ich habe auch festgestellt, daß in den Stellenanzeigen oft nach Gehaltsvorstellungen gefragt wird. Geht man da über 30.000€, ist die Chance ein Vorstelluungsgespräch zu bekommen gleich Null.

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Datum: 24.08.2011
Uhrzeit: 23:40
ID: 44786



AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
@Nightfly
Ich habe auch festgestellt, daß in den Stellenanzeigen oft nach Gehaltsvorstellungen gefragt wird. Geht man da über 30.000€, ist die Chance ein Vorstelluungsgespräch zu bekommen gleich Null.
Würde ich nie angeben. Die Frage danach in einigen Anzeigen macht ueberhaupt keinen Sinn. Wie sollst Du denn ermessen was Du Dir als Gehalt vorstellst wenn Du nichts ueber Arbeitszeit, Urlaub etc. weisst. Gehalt ist doch Verhandlungssache ...

Ansonsten: Kammerzugehörigkeit gehört in die Bewerbung. Sei es im Titel, Lebenslauf etc.. Und wenn jemand einen Architekt sucht dann schliesst er meiner Meinung nach Dipl.-Ings, AIPs usw. mit ein sofern er nicht ausdrücklich in der Anzeige Planvorlageberechtigung etc. verlangt. Es werden zuweilen durchaus Studenten als Praktikanten unter "Architekt" gesucht, das ist anscheinend auch kein Problem.

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Datum: 25.08.2011
Uhrzeit: 10:32
ID: 44790



AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung? #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Arkham Beitrag anzeigen
Würde ich nie angeben. Die Frage danach in einigen Anzeigen macht ueberhaupt keinen Sinn. Wie sollst Du denn ermessen was Du Dir als Gehalt vorstellst wenn Du nichts ueber Arbeitszeit, Urlaub etc. weisst. Gehalt ist doch Verhandlungssache ...
Tja, nur wenn man nichts schreibt, ist das gleich mal die erste Befehlsverweigerung oder die gehen davon aus, daß man die Anzeige nicht genau gelesen hat!
Dann heißt es normalerweise: Ablage P !

Zitat:
Zitat von Arkham Beitrag anzeigen
Ansonsten: Kammerzugehörigkeit gehört in die Bewerbung. Sei es im Titel, Lebenslauf etc.. Und wenn jemand einen Architekt sucht dann schliesst er meiner Meinung nach Dipl.-Ings, AIPs usw. mit ein sofern er nicht ausdrücklich in der Anzeige Planvorlageberechtigung etc. verlangt. Es werden zuweilen durchaus Studenten als Praktikanten unter "Architekt" gesucht, das ist anscheinend auch kein Problem.
Nein, Praktikanten werden dabei auch unter Stichwort "Praktikanten" gesucht.
Auch werden die Berufserfahrungen genau definiert: Absolvent, 3; 5 Jahre etc.
Kammermitgliedschaft und Vorlageberechtigung waren aber nie dabei...

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