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Angelos P.-Mat.: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 28.10.2011 Uhrzeit: 14:30 ID: 45175 | Social Bookmarks: danke für die Auskuft derlange00! Das beantwortet ja schon so einiges. Was ich eber dennoch gern erfahren würde ist, mit welchen verwaltungsterchnischen Verfahren man zu rechnen hat, wenn man in der Schweiz angestellt werden will. Gibt es evt. einen Unterschied wenn man nur auf geringe Zeit - also 2-3 Jahre mit Absicht auf eine Weiterbildung da wohnen möchte? Wie sieht es mit der Versicherung aus? Wäre dankbar für Auskünfte jeglicher Art. Bin als Student was Bürokratie angeht noch etwas grün hinter der Ohren. Meine einzige Arbeitserfahrung ist ein Zeitraum als Werkstudent gewesen und da habe ich so wenig verdient, dass es unbesteuert gewesen ist. Gruß, Angelos |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 28.10.2011 Uhrzeit: 14:40 ID: 45176 | Social Bookmarks: |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 3
derlange00: Offline
![]() Beitrag Datum: 28.10.2011 Uhrzeit: 17:24 ID: 45179 | Social Bookmarks: Gibt es evt. einen Unterschied wenn man nur auf geringe Zeit - also 2-3 Jahre mit Absicht auf eine Weiterbildung da wohnen möchte? Keinen Unterschied. Wie sieht es mit der Versicherung aus? Versicherung ist obligatorisch und wird vom Arbeitnehmer alleine getragen. |
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