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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 19.05.2011
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metalbau: Offline
Beitrag Datum: 24.07.2012 Uhrzeit: 14:17 ID: 47339 | Social Bookmarks: wie muss für freier mitarbeiter die versicherung durch den auftraggeber aussehen? also ich verstehe nicht ein ding. wenn ein freier mitarbeiter (dipl-ing.) bei der kammer noch nicht angemeldet ist, darf er keine pläne unterschreiben. richtig? nur dem auftraggebende architekt kann unterschreiben und stempeln. soll der freier mitarbeiter, der nur CAD zeichnet und keine bauvorlageberechtigung hat, sich trotzdem durch den architekt versichern lassen bzw. eine privateversicherung für 800 € pro halbes jahr (ach!) abschliessen? |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.01.2009
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Baumplanerin: Offline
Beitrag Datum: 24.07.2012 Uhrzeit: 15:30 ID: 47343 | Social Bookmarks: Ein guter Auftraggeber versichert dich mit bzw. deine Arbeit oder das Projekt, an dem du arbeitest. Falls dein Chef das nicht getan hat, ist das ziemlich fragwürdig. Das muss in eurem Vertrag drin stehen. Bitte mach für so was doch ein eigenes Thema auf, hier geht es um Selbständigkeit mit eigener Präsenz und eigenem Büro am Markt, wie laura s sie evtl. vor hat. Zu Vorlagen kann ich dir nicht so viel sagen, bin nicht im Hochbau, bisher nicht in der Kammer und brauch so was auch kaum. Nur weil du nicht vorlagenberechtigt bist, heißt das nicht, dass du keine Verantwortung trägst. |
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