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Du kannst das in den Vertrag reinschreiben, aber ob das Dich generell schützt, bezweifle ich. | |||
Social Bookmarks: Ich habe mir erlaubt, diese etwas andere Dikussion aus http://www.tektorum.de/studium-beruf...-bezahlen.html herauszulösen.
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metalbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.10.2012 Uhrzeit: 13:11 ID: 48302 | Social Bookmarks: ich habe also den bauherr in einer vereinbarungsentwurf vorgeschlagen: "die Arbeit darf in dieser ersten Phase nur beratenden und keinen baurechtlich verbindlichen Charakter haben (Vorentwurf ohne Architektenstempel)." reicht es um mich von einer verantwortung zu befreien, die ich aus rechtlichen gründen nicht übernehmen darf? |
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![]() Beitrag Datum: 22.10.2012 Uhrzeit: 14:07 ID: 48304 | Social Bookmarks: Also ich sehe das kritisch. Wenn du selbständig arbeitest, bist du ja zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. |
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