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ehem. Benutzer Registriert seit: 16.04.2013
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Micha-H: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 17.04.2013 Uhrzeit: 10:09 ID: 49956 | Social Bookmarks: Der Dateianhang zum Pressetext WIA wurde wohl doch nicht hochgeladen. Daher hier nochmals der Link zu meinem Xing-Profil. Unter "Dateianhänge" kann dieser dort gelesen und heruntergeladen werden. Bei offenen Fragen an mich gerne auch per Kontaktanfrage über Xing. Ich pflege dort zum Thema Architektenversorgung ein recht großes Netzwerk. Viele Grüße, Michael Geändert von Kieler (17.04.2013 um 12:12 Uhr). |
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dk0815: Offline
Ort: Karlsruhe ![]() Beitrag Datum: 17.04.2013 Uhrzeit: 11:26 ID: 49959 | Social Bookmarks: Hallo Michael, wenn ich dich recht verstehe, geht es darum die dann also doch entstehende Lücke zwischen BU-Niveau Versorgungswerk und tatsächlichem Einkommen zu schließen. Wenn ich mir den Versorgungswerksausdruck ansehe, erscheint mir der Unterschied nicht so gravierend. Dies liegt aber wohl eher daran, daß im Bereich der angestellten Architekten im klassischen Architekturbüro das Lohnniveau eher nicht so berauschend ist und somit "zwei kleine Zahlen nen kleineren Unterschied" haben. Insgesamt muss man tatsächlich den vermeintlichen "Gesamtbedarf" im Auge behalten. Die zwei anderen Punkte führe ich noch einmal ein bisschen aus. Jemand der in einer anderen Branche tätig ist, bezahlt seine Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Dort hat er nach 60 Beitragsmonaten Anspruch auf die gesetztliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist aber nicht auskömmlich deshalb ist hier eine private BU sehr wichtig. Sie muss aber insgesamt nicht so hoch sein, da vorausgesetzt die 60 Monate sind um durch private BU + Erwerbsminderungsrente das vorherige Lohnniveau erreicht werden sollte. Wenn jetzt jemand im VW ist, hat er in der Regel bei der Deutschen Rv nichts mehr oder nur sehr wenig an Beitragsmonaten stehen. Dies bedeutet verläßt er sich nur aufs VW und arbeitet irgendwann nicht mehr als Architekt muss er dann ja wieder zurück in die Deutsche RV. Der BU Anspruch beim VW gilt wohl noch weiter sinkt aber stetig, wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden. Da er aber in der Regel dann auch nicht/nicht mehr über die 60 Beitragsmonate verfügt, wird er sehr lange auch keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben (fast 5 Jahre wenn noch ein bisschen was steht). Also ist für diesen Fall wohl eine sehr hohe private BU nötig, da man davon ausgehen muss das diese den gesamten Bedarf abdecken muss. Wenn nun schon einige Zeit verstrichen ist wird man wohl eher keine mehr bekommen, bzw. die Beiträge sind sehr hoch da ein 100 % Lebensunterhalt finanziert werden muss. Ich für mich habe auch noch nicht den endgültig richtigen Schluss erkannt. Hatte eine zeitlang die Idee ne private nebenher laufen zu lassen, bis quasi klar ist daß man Architekt bleibt bzw. für den Fall kein A. mehr zu sein schon eine besteht und man nicht Riesenbeiträge bezahlen muss. Ist aber alles mit Kosten verbunden und man verbrennt evtl. viel Geld bzw. viele Fragezeichen. Zu guter Letzt muss man ja festhalten, daß wenn man Architekt bleibt und immer ins VW einbezahlt auch der Bu Anspruch mit der Zeit steigt. Bin mal auf weiter Meinungen gespannt. Gruss Daniel |
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Hamburg74: Offline
![]() Beitrag Datum: 03.07.2014 Uhrzeit: 10:20 ID: 52954 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, es ist im Grunde schon fast alles zu diesem Thema geschrieben worden, aber ich wollte hinsichtlich der Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch einen Fall schildern, der deutlich macht, daß das Versorgungswerk allein nicht ausreicht in bestimmten Fallkonstellationen. Es handelt sich um einen Architekten im Versorgungswerk, der sich Ende der 90er scheiden lassen hat von seiner Ehefrau, es begann ein gigantischer Rosenkrieg um Haus und die zwei Kinder. Zu der Zeit hat er ein Planungsbüro mit ca. 10 Mitarbeitern gehabt, das hervorragend lief. Durch den Streß im Rahmen der Trennung ist er im Laufe der Zeit an Depressionen erkrankt, was sich auch im Job bemerkbar gemacht hat, er konnte die Aufträge nicht mehr in gewohnter Qualität abarbeiten, die Umsätze sind rapide gesunken, daraufhin mußten auch einige Mitarbeiter entlassen werden. Am Ende hat er dank seines behandelnden Arztes auf die Notbremse getreten und ist zum Psychologen gegangen, der ihm dringend angeraten hat, nur noch maximal 5 Stunden am Tag zu arbeiten. Das Versorgungswerk hat klipp und klar die Leistung verweigert, da eben leider keine 100 % Berufsunfähigkeit vorlagen und er wollte auch gar nicht seinen Beruf endgültig an den Nagel hängen und sein Lebsnswerk aufgeben, schließlich hat er auch Verantwortung für die Mitarbeiter gehabt. Er hat dann aus einer privaten BU-Versicherung mehrere Jahre eine BU-Rente bekommen, das Büro konnte mit nochmals reduzierter Mannschaft "gerettet" werden und er hat dann bis vor 1 Jahr noch erfolgreich und wieder in Vollzeit weitergearbeitet, nachdem die psychologische Behandlung zu Ende gebracht wurde. Ich denke, es ist generell sehr schwer, die 100 % Berufsunfähigkeit zu erreichen. Es gibt da auch noch ein Urteil, was eine Menge aussagt: Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Architekt Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat (Beschluss vom 4.3.2010, Az: 3 A 341/09): a. Berufsunfähigkeit liegt danach nicht schon dann vor, wenn ein Architekt seine bisher ausgeübte Architektentätigkeit nicht mehr fortführen kann. Es muss vielmehr so sein, dass der Architekt keine der im Baukammerngesetz genannten Berufsaufgaben mehr ausüben kann. Dazu zählen unter anderem die Beratung, Betreuung und Vertretung Anderer in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung gehören. Berufsunfähigkeit ist folglich erst dann anzunehmen, wenn dem Architekten jedwede Tätigkeit der dort beschriebenen Art zur Einkommenserzielung nicht mehr möglich ist. b. Berufsunfähigkeit setzt außerdem voraus, dass die gesundheitliche Einschränkung von Dauer ist. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn in einem überschaubaren Zeitraum begründete Heilungsmöglichkeiten gegeben sind. Dabei sind erfolgversprechend und zumutbar nicht nur solche Therapieansätze, denen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Heilung oder deutlichen Besserung innewohnt, sondern auch solche Maßnahmen, die eine nur unterdurchschnittliche, aber nicht völlig unbedeutende Erfolgsprognose versprechen. Das Prinzip gemeinschaftlicher Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos bringt für den Einzelnen die Verpflichtung mit sich, alle ihm möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um durch baldmögliche Wiederherstellung seiner Berufsfähigkeit die Belastung der Versichertengemeinschaft gering zu halten. Danach liegt keine Berufsunfähigkeit auf Dauer vor, solange noch bestimmte nicht wahrgenommene Behandlungsmöglichkeiten bestehen, die nach medizinischen Erkenntnissen eine Besserung erwarten lassen, so das OVG. |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.07.2014 Uhrzeit: 10:33 ID: 52955 | Social Bookmarks: Zitat:
Klingt schon so, als wäre ein Architekten nur bei Hirntot berufsunfähig. Dass die Ursache einer Depression, wie oben geschildert, oft auf die nicht optimalen Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist, bleibt außen vor. Denn das Urteil verurteilt einen an Depressionen erkrankten Architekten zu einer Arbeitssituation, die noch depressiver macht. Da kann die Prognose einer Behandlung noch so erfolgsversprechend sein. | |
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