|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 24.08.2011  
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Mitchotektur: Offline
     Beitrag Datum: 14.01.2013 Uhrzeit: 17:14 ID: 49090  |            Social Bookmarks:      Hallo Gemeinde! Ich habe kürzlich mein Diplom abgelegt und bin nun Dipl.-Ing. (FH) Architektur. Ich wohne in Bayern und habe hier studiert. Da ich schon verschiedenste Meinungen dazu gehört habe und die Internetrecherche mehr Fragen aufwirft als beantwortet, versuch ichs hier:      1.) Kann mir jemand verraten was ich damit nun alles darf? Und vorallem: Was nicht? 2.) Wo finde ich eine Übersicht über meine Befugnisse etc? 3.) "Architekt" darf ich mich erst nach 2 (oder doch noch 3?) Jahren Berufserfahrung nennen. Wie muss diese "Berufserfahrung" aussehen? Reichen bspw. Ingenieurstätigkeiten im Zertifizierungsbereich?  |  
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|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 07.08.2006  
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personal cheese: Offline
   Ort: Berlin                      Beitrag Datum: 14.01.2013 Uhrzeit: 17:39 ID: 49091  |            Social Bookmarks:      Zitat:  
 Zitat:  
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|    Registriert seit: 07.08.2003  
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fst: Offline
   Ort: Berlin             Beitrag Datum: 15.01.2013 Uhrzeit: 00:52 ID: 49096  |            Social Bookmarks:      Ich will ja jetzt nicht lästern, aber lernt man heute im Studium nicht      mehr was man mit dem Diplom machen kann? Baurecht etc.  |  
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Mitchotektur: Offline
     Beitrag Datum: 15.01.2013 Uhrzeit: 01:17 ID: 49098  |            Social Bookmarks:      Jain. Indirekt lernt man das, zumindest was wie gesetzeskonform ist und was nicht. Natürlich alles bezogen auf den "vollwertigen Architekten". Was man direkt nachm Studium ist und darf ---> nein. DAS wurde uns so nicht erklärt. Deswegen frag ichs ja hier       ![]()  |  
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     Beitrag Datum: 15.01.2013 Uhrzeit: 12:34 ID: 49102  |            Social Bookmarks:      Per se solltest du mal in allen Leistungsphasen (außer 9) in den 2 Jahren in Vollzeit tätig gewesen sein. Fehlt was, kannst du bei der BYAK Kurse machen (besonders in 5-8 bieten die an). Immer schön den Nachweis unterschreiben lassen vom Büro oder Auftraggeber.       |  
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Mitchotektur: Offline
     Beitrag Datum: 15.01.2013 Uhrzeit: 14:24 ID: 49104  |            Social Bookmarks:      Danke erstmal. Sinds jetz doch nur noch 2 Jahre, ja?       |  
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Kieler: Offline
   Ort: Kiel  
Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 15.01.2013 Uhrzeit: 15:35 ID: 49105  |            Social Bookmarks:      also, wie hast Du bloß ein Hochschulstudium absolviert?       ![]() Im zweiten Beitrag hat pc zur Kammer verlinkt, da steht doch alles drin! Und ansonsten haben die auch ein Telefon ![]()  |  
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Archiologe: Offline
        Beitrag Datum: 15.01.2013 Uhrzeit: 19:28 ID: 49108  |            Social Bookmarks:        Ein Hoch auf unsere Hochschulausbildung! Hoffentlich sind Medizinabsolventen nicht auch so unwissend.       |  
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     Beitrag Datum: 16.01.2013 Uhrzeit: 14:07 ID: 49115  |            Social Bookmarks:      Was nicht heißt, dass man nach 2 Jahren automatisch drin ist.       Die Betonung liegt auf Vollzeit, lückenlos und alle Lps. Letztendlich gibt es einen Ausschuss/Gremium, was drüber entscheidet. Nur, um es nochmal zu erläutern.  |  
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Kieler: Offline
   Ort: Kiel  
Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 16.01.2013 Uhrzeit: 19:04 ID: 49119  |            Social Bookmarks:      Naja, sind Dir Fälle aus den letzten Jahren bekannt, dass mal ein Antrag       abgelehnt wurde? Früher war das vielleicht mal möglich, heute freut man sich über jeden Beitragszahler, oder?  |  
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