ube
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ube is on a distinguished road

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Datum: 20.05.2013
Uhrzeit: 20:41
ID: 50132



Urlaubstage bei Festanstellung

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich wollte mal allgemein in die Runde fragen, wie viele Urlaubstage ihr so habt?

Ich habe seit einigen Wochen meinen ersten Job nach dem Studium in einem kleinen Büro in Berlin (Festanstellung) und bin etwas enttäuscht über die Anzahl der Urlaubstage, die in meinem Vertrag stehen, nämlich 22. Ich hätte mir schon so 25 oder 26 vorgestellt.

Ich überlege ob ich das ansprechen soll und mehr verlangen kann, möchte es mir aber auch nicht verspielen, da ich noch in der Probezeit bin. Was könnt ihr mir raten? Für Tips und Erfahrungen bin ich sehr dankbar!

viele Grüße
ube

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Datum: 20.05.2013
Uhrzeit: 22:03
ID: 50134



AW: Urlaubstage bei Festanstellung

#2 (Permalink)
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Bei 5 Wochenarbeitstagen müßte man Dir gesetzlich nur 20 Urlaubstage geben. Häufig gibt der Aerbeitgeber freiwiliig 25, wobei er das nicht müßte.
Das ist vielen AN auch noch zu wenig, aber ich finde es ausreichend in unserem Beruf.

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Datum: 20.05.2013
Uhrzeit: 22:42
ID: 50136



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #3 (Permalink)
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Also immer diese ständig unzufriedenen AN! Erst nehmen sie die Arbeit und dann wollen sie auch noch Urlaub dafür.

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ube
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ube is on a distinguished road

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Datum: 20.05.2013
Uhrzeit: 23:16
ID: 50137



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #4 (Permalink)
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Hallo Archimedes,

Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Häufig gibt der Aerbeitgeber freiwiliig 25, wobei er das nicht müßte.
Das ist vielen AN auch noch zu wenig, aber ich finde es ausreichend in unserem Beruf.
...und genau das ist nämlich der Punkt: Aufgrund dieser "Hauptsache-Job"-Mentalität in unserer Branche habe ich schon ein schlechtes Gewissen überhaupt in Erwägung zu ziehen, das Thema anzusprechen, weil ich Angst habe als dreist rüberzukommen.

Aber vielleicht hast du recht und ich sollte zufrieden sein, überhaupt einen Job zu haben...

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 07:40
ID: 50139



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #5 (Permalink)
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Man sollte die Urlaubstage natürlich irgendwo in die Gesamtbetrachtung aus Gehalt, Überstunden (bezahlt/unbezahlt), Büroklima, Art des Jobs, usw. miteinbeziehen.
Wir stehen in Deutschland (jetzt mal unabhängig von der Branche Architektur) was die Arbeitsbedingungen angeht schon wirklich gut da. 20 bzw. 25 Urlaubstage sind international betrachtet nicht schlecht. Dazu kommen relativ viele Feiertage.
Wenn ich schreibe "in unserer Branche ausreichend", dann meine ich damit, dass es auch Job's gibt, die geistig anstrengender sind, aber vor allem welche, die den Arbeitnehmer körperlich mehr fordern und deshalb mehr oder längere Auszeiten bedingen.
Man darf sich natürlich nicht mit Staatsbedienstenten vergleichen, aber darüber möchte ich mich jetzt nicht auslassen.

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 12:38
ID: 50140



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #6 (Permalink)
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.... ich finds immer wieder interessant dass den niemand kennt, bzw. ernst nimmt:
http://www.tarifregister.nrw.de/mate...rchitektur.pdf

und nein, 20 tage sind nicht ok. wenn man bedenkt, dass bei einem 40 stunden vertrag oft 5 - 10 überstunden die woche vereinbahrt werden, die weder finanziell noch mit Freizeit ausgeglichen werden, finde ich es eine Frechheit, gleichzeitig nur den mindesturlaub anzubieten.

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 13:15
ID: 50141



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
.... ich finds immer wieder interessant dass den niemand kennt, bzw. ernst nimmt:
http://www.tarifregister.nrw.de/mate...rchitektur.pdf
Dazu müßte das Büro Mitglied bei der Asia sein und in diesem Fall in NRW ansässig sein. Ich kenne ehrlich gesagt kein Mitgliedsbüro der ASIA.
Die Empfehlungen sind aller Ehren wert, aber für die Wenigsten bindend. Vor allem, wenn man sich die Gewerkschaftsbosse wie Sommer und Co. ansieht, die großen Verbänden vorstehen und vom "kleinen Arbeitnehmer" sprechen, aber selbst wie die großen Vorstände abräumen, wird mir speiübel.
Den Sinn, warum ein Büro dort (bei ASIA) Mitglied werden sollte und noch einen zusätzlichen Büroapparat finanzieren soll, erkenne ich auf Anhieb auch nicht.

Es gilt demnach das Bundesurlaubsgesetz: Bundesurlaubsgesetz ? Wikipedia
mit 20 Urlaubstagen bei 5-Stunden-Woche.

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 13:40
ID: 50142



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Die Empfehlungen sind aller Ehren wert, aber für die Wenigsten bindend
Es gilt demnach das Bundesurlaubsgesetz: Bundesurlaubsgesetz ? Wikipedia
mit 20 Urlaubstagen bei 5-Stunden-Woche.
... also muss man demnach als Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter nicht (gewerkschaftlich) organisiert ist, immer nur das mindestmaß (urlaub und gehalt) bieten, darf aber das maximale (arbeitszeiten, urlaubstage, überstunden) fordern? frei nach dem motto: "ich könnte euch ja mehr zahlen / Urlaub gewähren, aber solang mich niemand zwingt, tu ich es auch nicht"? ehrlich gesagt, find ich so ne einstellung zum kotzen.
leidergottes gibt es a) zu viele architekten, und b) können es sich die wenigsten leisten, einen schlechtbezahlten job abzulehnen, da der ja immer noch besser ist als gar keiner... ... wird einem zumindest an der uni schon so eingebläut.

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 13:40
ID: 50143



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #9 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
...
mit 20 Urlaubstagen bei 5-Stunden-Woche.
Bei dem Pensum sind 20 Tage ausreichend!
Zitat:
Zitat von wikipedia
Wie der vollständige Titel Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer schon besagt,
regelt das Gesetz lediglich, in welchem Umfang der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer mindestens bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren hat.
Also das untere Ende, so wie Mindestschallschutz (der ja nun nicht mehr
a.a.R.d.T ist) oder Mindestlohn. Auch wenn ich selbst von 20 Tagen nur
träume, ich find´s zu wenig und
Zitat:
Zitat von Archimedes
...Wir stehen in Deutschland (jetzt mal unabhängig von der Branche
Architektur) was die Arbeitsbedingungen angeht schon wirklich gut da. 20
bzw. 25 Urlaubstage sind international betrachtet nicht schlecht. Dazu
kommen relativ viele Feiertage...
Ja, immerhin sind noch vier Länder in Europa hinter uns:
Da wir aber in der Praxis tatsächlich ganz weit vorn liegen, scheint der
gesetzliche Mindesturlaub keine allgemein anerkannte Regel zu sein

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 14:48
ID: 50144



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #10 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
... immer nur das mindestmaß (urlaub und gehalt) bieten, darf aber das maximale (arbeitszeiten, urlaubstage, überstunden) fordern? frei nach dem motto: "ich könnte euch ja mehr zahlen / Urlaub gewähren, aber solang mich niemand zwingt, tu ich es auch nicht"?
So siehts aus in Deutschland.
Gezwungen wir man schon bei genügend Dingen und wie man aus dem Link von Kieler entnehmen kann klagen wir auf allerhöchstem Niveau. Wenn wir zukünftig nur noch Veralter von Firmen im Ausland sein wollen, dann sollten wir den Bedingungen für kleine Unternehmen und Selbständige weiter verschlechtern. Dann schaffen wir uns selbst ab und haben unbegrenzt Urlaub.

Haufenweise unbezahlte Überstunden muss keiner machen. Das liegt bei Jedem selbst.

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass die Architektengehälter und die Zahl der Urlaubstage bei den Büros oftmals gar nicht höher sein können, weil es sonst einfach nicht mehr hingeht. Jetzt kann man wild spekulieren woran das liegt: Ineffiziente Mitarbeiter, zuviele Leerläufe, entscheidungsunwillige Bauherrn, zu niedrige Honorare, Verschwendung von Einnahmen, schlechte Büroorganisation, zu hohe Nebenkosten...
Man kann aber den Leuten nur max. das zahlen bzw. geben, was man selbst einnimmt.
Da hilft nur eins: Branche wechseln, wenn's nicht mehr zu ertragen ist.

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 15:43
ID: 50145



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #11 (Permalink)
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[QUOTE=Archimedes;50144]
Haufenweise unbezahlte Überstunden muss keiner machen. Das liegt bei Jedem selbst.[QUOTE=Archimedes;50144]

tut es eben nicht. solange die arbeitsmarksituation so ist wie sie ist, und man solche sachen wie unentgeltliche überstunden in den abeitsvertrag diktiert bekommt, ohne das man eine wirksame handhabe dagegen hat, liegt es eben nicht bei einem selbst.

Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass die Architektengehälter und die Zahl der Urlaubstage bei den Büros oftmals gar nicht höher sein können, weil es sonst einfach nicht mehr hingeht... ... Man kann aber den Leuten nur max. das zahlen bzw. geben, was man selbst einnimmt.
Da hilft nur eins: Branche wechseln, wenn's nicht mehr zu ertragen ist.
ich habe es selbst schon erlebt das man als freier mitarbeiter einen geringeren stundenlohn hat, als die putzfrau die freitags das büro sauber macht, gleichzeitig aber die Inhaber mit 2 kindern 2 mal im jahr 3 wochen in urlaub fahren, und sich einen neubau in der Innenstadt finanzieren können.

anderes beispiel: betriebsbedingte kündigung, da keine Aufträge mehr kommen, gleichzeitig wir ein neuer firmenwagen angeschafft, der den gegenwert einer kleinen eigentumswohnung hat. 4 (!) wochen später wird dann eine stelle ausgeschrieben.
wir jammern auf hohem Niveau, das gilt aber für beide Seiten. dieses gejammer von wegen " soviel können wir uns ja selbst nicht bezahlen " bleibt halt nur bis zu einem gewissen grad glaubhaft.

und nocheins: stellenangebot: gesucht wurde ein mitarbeiter, lph 3-9, mit min. 5 jahren Berufserfahrung. im vorstellungsgespräch wird dann noch erwähnt das zu den o.g. arbeiten auch noch die arbeiten eines büroleiters übernommen werden sollten.(koordinieren der andernen Mitarbeiter, etc...) soweit, so gut, ist ja erstmal ein interessanter job. das gehaltsangebot des arbeitgebers lag bei 2500 Euro netto als freier mitarbeiter (in der Ausschreibung wurde noch von einer festanstellung gesprochen), auf basis einer monatspauschale, also nicht auf stunden umgelegt. unterm strich bedeutet dies im günstigsten fall, dass man die regelarbeitszeit von 40 stunden vorausgesetzt, einen Stunden"lohn" von 15,63 €, von dem man sich bitte noch selbst kranken- und rentenversichern soll. und je mehr man arbeitet, desto weniger verdient man, ist doch ein super angebot, oder?

...

Ich komme selbst aus einem selbstständigenhaushalt, und kann durchaus nachvollziehen, dass man wirtschaftlich handeln muss.

Ich kann mich momentan auch wirklich nicht beklagen was die konditionen angeht, und der überwiegende teil der Arbeitgeber scheint auch fair zu verhandeln.

es ist auch klar dass man sich selbst, mehr bezahlt als seinen angestellten, da man ja den ganzen rattenschwanz der verwaltung, aquise, versicherung, miete, etc an der backe hat, aber ein bisschen loyalität den eigenen angestellten gegenüber wird man angesichts dessen,was teilweise verlangt (und meistens ja auch geleistet wird) sollte man schon erwarten können. "ich arbeite soviel und verdiene ja auch nicht mehr" ist kein argument, es ist dann ja auch die eigene Firma, mit all ihren vor- und nachteilen. und wenn man wirklich drauflegt, hat man schlecht gewirtschaftet. sich den lebenstraum von der selbstständigkeit auf dem rücken der mitarbeiter zu ermöglichen ist und bleibt nicht in ordnung.

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 15:46
ID: 50146



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #12 (Permalink)
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... um beim thema zu bleiben:

ich finde 24 tage + 1-2 tage fortbildungsurlaub sollten mindestens drin sein. In aller regel nimmt man den Jahresurlaub ja sowieso nicht vollständig.

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 15:59
ID: 50147



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #13 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
ich habe es selbst schon erlebt das man als freier mitarbeiter einen geringeren stundenlohn hat, als die putzfrau die freitags das büro sauber macht, gleichzeitig aber die Inhaber mit 2 kindern 2 mal im jahr 3 wochen in urlaub fahren, und sich einen neubau in der Innenstadt finanzieren können.

anderes beispiel: betriebsbedingte kündigung, da keine Aufträge mehr kommen, gleichzeitig wir ein neuer firmenwagen angeschafft, der den gegenwert einer kleinen eigentumswohnung hat.
Tut mir leid, aber solche Beispiele akzeptiere ich nicht mehr, denn daran wird sich gerne als Angestellter aufgegeilt.
Es hat auch keiner geschaut, wieviel sich diese Leute früher absparen mußten, welche Risiken sie eingegangen sind, wie lange sie ne Rostlaube gefahren sind oder wieviel Jahre sie selbst ohne Jahresurlaub 70-80 Stunden pro Woche gebuckelt haben.
Wenn andere die Ernte einfahren beneidet man sie gerne, aber beim säen und ackern will man nicht dabei sein.

Trifft nicht auf alle zu, denn manche Büroinhaber bekommen es wirklich in den Schoß gelegt, aber dieses Neidgehabe begegnet uns doch recht oft.

Auch als Angestellter hat man jede Wahl. Nur scheut man zu gerne das Risiko des Selbständigen. Ausreden gibt's zuviele.


Wie ich schon ganz weit oben schrieb, finde ich 25 Urlaubtstage OK und halte nichts von haufenweise unbezahlten Überstunden. 2-3 pro Woche sind allerdings normal, schließlich legt man auch nicht jede Pause auf die Waagschale. Fortbildung sollte 1-2 pro Jahr auch drin sein.

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 16:02
ID: 50148



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #14 (Permalink)
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... ich geile mich hier an garnix auf, und gestehe jedem auch seinen erfolg zu. aber wenn jemand offensichtlich wasser predigt, und wein säuft, dass geht einfach nicht.

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Datum: 21.05.2013
Uhrzeit: 17:30
ID: 50152



AW: Urlaubstage bei Festanstellung #15 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
aber wenn jemand offensichtlich wasser predigt, und wein säuft, dass geht einfach nicht.
Das ist das, was ich bei manchen Gewerkschaftsfunktionären sehe.

Mancher Arbeitgeber hingegen hat lange Zeit Wasser getrunken und darf sich nach einer gewissen Zeit mal ein Glas Wein gönnen. Das geht schon, wenn er es sich erarbeitet hat. Bis dahin vergehen aber 10, 20, vielleicht 30 Jahre. Das sollte man neidlos anerkennen.

Das Beispiel mit der Entlassung aufgrund mangelnder Aufträge kann ich auch gut verstehen. Es ist vielleicht für beide Seiten die angenehmste Art ein Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Denn wem würde es etwas bringen, wenn der Chef statt der Auftragslage vielleicht andere Gründe z.B. das Versagen oder die Inkompetenz des betroffenen Mitarbeiters nennen würde? Es würde den Mitarbeiter entmutigen, vielleicht würde er es auch nicht verstehen wollen und noch übel über das Büro sprechen, weil er sich mißverstanden fühlt. Mit der Aussage: "aufgrund schlechter Auftragslage" können Beide leben und sich in die Augen sehen, auch wenn zumindest eine Seite (AG), den wahren Grund kennt.

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