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alwina: Offline
Ort: Berlin ![]() Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 17:34 ID: 53814 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() Wie ich vorher jedoch schon versucht habe zu erläutern, wollte ich mir zunächst eine Basis schaffen um selbst voll und gänzlich allein haftbar für eigene Projekte zu sein. Stichwörter Berufserfahrung und Kundenstamm. Gegenfrage: Warst Du sofort nach dem Studium bauvorlageberechtigt und durftest Dich Architekt nennen? | |
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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 18:59 ID: 53816 | Social Bookmarks: Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. |
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alwina: Offline
Ort: Berlin ![]() Beitrag Datum: 21.01.2015 Uhrzeit: 20:49 ID: 53819 | Social Bookmarks: Zitat:
An so etwas dachte ich oftmals, hatte mir hier aber an anderen Input gedacht. So ein Beispiel: eine Bekannte von mir sanierte historische Gräber. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.01.2015 Uhrzeit: 15:37 ID: 53830 | Social Bookmarks: Alwina, nein ich war nicht bauvorlageberechtigt nach dem Studium. Das ist man hier (BaWü) erst nach dem AIP. Meine Frage was Du genau Du machen willst, ohne Bauvorlageberechtigung hast Du leider nicht beantwortet. Wie willst Du einen Kundenstamm anlegen und Erfahrung sammeln, wenn Du defacto eigentlich noch nicht richtig arbeiten darfst als Architekt? |
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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 22.01.2015 Uhrzeit: 17:37 ID: 53834 | Social Bookmarks: Doch darf man schon, nur eben bis zu einem gewissen Limit. Kleine Botiquen, Läden, Kaffees, Eisdielen usw umbauen ist ja alles noch in den 250qm drin, und EFHs, sofern sie nicht größer als eben 1,5 Stockwerke sind, geht auch (und in Bayern sogar Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen, die Geschosse sind aber nicht definiert). Damit kann man schon mal gut anfangen, wenn man bei der Klientel bleibt, die nur das will. Man kann ja auch eine Architektengemeinschaft mit jemanden machen, der in der Archikammer ist. Die kleinen Sachen bekommt man selbst, die großen gehen dann an den Sozius, wobei man da auch selber mitarbeiten kann. Wenn man seine zwei Jahre abgerissen hat, kann man sich dann selber anmelden und dann alles machen. In diesem Korsett kann alles enthalten sein, auch Grabmäler, wie aus dem Beispiel, sofern sie nicht größer als 250qm sind. Alwina, welche Art von Antworten hast Du denn erwartet? |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.01.2015 Uhrzeit: 11:36 ID: 53866 | Social Bookmarks: Ok das habe ich gar nicht gewußt! |
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Francis: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 10:10 ID: 53875 | Social Bookmarks: Ich gebe noch zu Bedenken, ob die Architektenhaftpflicht-Versicherung Leute ohne Bauvorlage aufnimmt...kann ich mir ja kaum vorstellen. Und ohne Haftpflicht würde ich niemals Projekte, die grösser sind als ein Carport, bauen... |
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