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alwina: Offline

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Datum: 21.01.2015
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich?

#1 (Permalink)
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Zitat von Nightfly Beitrag anzeigen
Warum hast Du keine Bauvorlageberechtigung und was willst Du ohne eine solche überhaupt machen?
Die brauchst Du für fast alles, was man als Arhcitekt tut.
Nunja, so ganz richtig ist das ja auch nicht.
Wie ich vorher jedoch schon versucht habe zu erläutern, wollte ich mir zunächst eine Basis schaffen um selbst voll und gänzlich allein haftbar für eigene Projekte zu sein. Stichwörter Berufserfahrung und Kundenstamm.

Gegenfrage: Warst Du sofort nach dem Studium bauvorlageberechtigt und durftest Dich Architekt nennen?

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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 18:59
ID: 53816



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich?

#2 (Permalink)
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Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

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alwina: Offline

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alwina is on a distinguished road

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Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 20:49
ID: 53819



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von numerobinchen Beitrag anzeigen
Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Ja, in Berlin sind es 250qm, das hast Du richtig in Erinnerung, die Frage ist, ob man sich dafür tatsächlich einen Dipl.-Ing. nimmt, notwendig ist es da nicht. Und soweit ich mich weiter erinnere, geht es in Brandenburg (mit deutlich mehr Bauflache als Berlin) leider gar nicht möglich.
An so etwas dachte ich oftmals, hatte mir hier aber an anderen Input gedacht. So ein Beispiel: eine Bekannte von mir sanierte historische Gräber.

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Datum: 22.01.2015
Uhrzeit: 15:37
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #4 (Permalink)
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Alwina, nein ich war nicht bauvorlageberechtigt nach dem Studium. Das ist man hier (BaWü) erst nach dem AIP.
Meine Frage was Du genau Du machen willst, ohne Bauvorlageberechtigung hast Du leider nicht beantwortet. Wie willst Du einen Kundenstamm anlegen und Erfahrung sammeln, wenn Du defacto eigentlich noch nicht richtig arbeiten darfst als Architekt?

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Datum: 22.01.2015
Uhrzeit: 17:37
ID: 53834



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #5 (Permalink)
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Doch darf man schon, nur eben bis zu einem gewissen Limit. Kleine Botiquen, Läden, Kaffees, Eisdielen usw umbauen ist ja alles noch in den 250qm drin, und EFHs, sofern sie nicht größer als eben 1,5 Stockwerke sind, geht auch (und in Bayern sogar Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen, die Geschosse sind aber nicht definiert). Damit kann man schon mal gut anfangen, wenn man bei der Klientel bleibt, die nur das will. Man kann ja auch eine Architektengemeinschaft mit jemanden machen, der in der Archikammer ist. Die kleinen Sachen bekommt man selbst, die großen gehen dann an den Sozius, wobei man da auch selber mitarbeiten kann. Wenn man seine zwei Jahre abgerissen hat, kann man sich dann selber anmelden und dann alles machen.

In diesem Korsett kann alles enthalten sein, auch Grabmäler, wie aus dem Beispiel, sofern sie nicht größer als 250qm sind.

Alwina, welche Art von Antworten hast Du denn erwartet?

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Datum: 26.01.2015
Uhrzeit: 11:36
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #6 (Permalink)
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Ok das habe ich gar nicht gewußt!

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Francis: Offline


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Datum: 27.01.2015
Uhrzeit: 10:10
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AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #7 (Permalink)
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Ich gebe noch zu Bedenken, ob die Architektenhaftpflicht-Versicherung Leute ohne Bauvorlage aufnimmt...kann ich mir ja kaum vorstellen.

Und ohne Haftpflicht würde ich niemals Projekte, die grösser sind als ein Carport, bauen...

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