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alwina: Offline

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alwina is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 21.01.2015
Uhrzeit: 20:49
ID: 53819



AW: Projekte welcher Art sind ohne Bauvorlagebrechtigung möglich? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von numerobinchen Beitrag anzeigen
Steht doch in den Landesbauordungen drin. Meist darf man ein EFH mit eineinhalb Stockwerken bauen oder Gewerbe bis um die 200 qm. In Bayern darf man Häuser mit bis zu vier Wohnungen bauen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Ja, in Berlin sind es 250qm, das hast Du richtig in Erinnerung, die Frage ist, ob man sich dafür tatsächlich einen Dipl.-Ing. nimmt, notwendig ist es da nicht. Und soweit ich mich weiter erinnere, geht es in Brandenburg (mit deutlich mehr Bauflache als Berlin) leider gar nicht möglich.
An so etwas dachte ich oftmals, hatte mir hier aber an anderen Input gedacht. So ein Beispiel: eine Bekannte von mir sanierte historische Gräber.

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