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ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.01.2015 Uhrzeit: 11:36 ID: 53866 | Social Bookmarks: Ok das habe ich gar nicht gewußt! |
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Francis: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 10:10 ID: 53875 | Social Bookmarks: Ich gebe noch zu Bedenken, ob die Architektenhaftpflicht-Versicherung Leute ohne Bauvorlage aufnimmt...kann ich mir ja kaum vorstellen. Und ohne Haftpflicht würde ich niemals Projekte, die grösser sind als ein Carport, bauen... |
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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 16:36 ID: 53880 | Social Bookmarks: Du bekommst Versicherungen auch ohne in der Architektenkammer zu sein. Du hast durch den Abschluss auch die Vorlagenberechtigung, nur eben eingeschränkt. Naja, zumindest der Dipl.-Ing. hatte diese noch, ob der einfache Bachelor die von Anfang an auch hat, keine Ahnung. Kenne mich mit Bachelors nicht so aus, die ja ein etwas weniger als nen Dipl.-Ing. sind. Aber als Master definitiv (innerhalb der Grenzen wohlgemerkt). Müsste mal das Gesetz mal nachlesen ob da bezüglich Abschluss was ergänzt wurde. Müsste man theoretisch ja, weil die alte Ordnung durch das Bachelor/Master-Dingens ja nicht mehr gegeben ist. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 19:01 ID: 53884 | Social Bookmarks: Wir vermuten uns was zusammen, oder was? |
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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 19:47 ID: 53885 | Social Bookmarks: Einfach mal kurz in die Bauordnung gucken (für mich wäre die BayBo zuständig aber im Grunde sind sich alle ähnlich): Zitat:
Zitat:
Leute, lest mal die Bauordnung! Da steht alles drin was wichtig ist. Die liegt normalerweise immer auf dem Schreibtisch, neben dem Schneider Bautabellen. PS: In Sachen Bauvorlageberechtigung habe ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr rein geschaut und habe es mal nachgeholt für meine Umgebung. Es hat sich die letzten 20 Jahre einiges verschärft. So sind in BW nicht mehr 1,5 Stockwerke, sondern nur noch eines und in Bayern nicht mehr vier Wohnungen sondern nur noch drei. Das mit dem Gewerbe ist gleich geblieben. Jaja, so ändern sich die Zeiten... Geändert von numerobinchen (27.01.2015 um 20:04 Uhr). | ||
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 19:58 ID: 53886 | Social Bookmarks: Danke für den Tipp ![]() |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.01.2015 Uhrzeit: 21:33 ID: 53888 | Social Bookmarks: Deine Argumentationskette ist noch nicht komplett: Du musst (!) noch nachweisen, ob Jungesellen und Meister sich eigentlich Inschinör nennen dürfen. |
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