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Patrick: Offline
Ort: Berlin
Hochschule/AG: Angestellter ![]() Beitrag Datum: 20.02.2011 Uhrzeit: 01:13 ID: 42657 | Social Bookmarks: Wenn Bauvorhaben öffentlich ausgeschrieben werden, kommt hinzu, dass aus vergaberechtlichen Gründen keine Produktnamen genannt werden dürfen. D.h. selbst wenn Du den Architekten von euren Fliesen überzeugt hast, der diese dem Bauherren vorschlägt und der wiederum sie unbedingt haben möchte, besteht die Kunst darin, die Ausschreibungstexte so zu formulieren, dass die bietenden Firmen erkennen, welche Produkte gewünscht sind. Natürlich steht es den Firmen frei, mit Produkten von jedem Hersteller zu kalkulieren, so lange die Ausschreibungskriterien erfüllt werden. Für Dich bedeutet dies, dass Du eigentlich sowohl bei dem Architekten als auch bei den ausführenden Firmen ein Bewusstsein für die Qualität euer Produkte erzeugen musst. Bei Architekten funktioniert dies gut über Präsentationsmappen, in dem Muster, Datenblätter, Fotos von gebaute Beispiele, etc. beiliegen und indem ihr sie bei der Ausschreibung mit 'neutralen' Ausschreibungstexten unterstützt. Ich denke die ausführende Firmen bekommt man über das Preis-Leistungs-Verhältnis. |
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