Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 923
Blumenschein: Offline

Ort: Münster

Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about

Beitrag
Datum: 20.02.2009
Uhrzeit: 10:18
ID: 32730



HOAI §10 (5) unklar

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo,
eine weitere HOAI Frage:
§10 (5) „...Anlagen und Einrichtungen aller Art, die in DIN
276, Kostengruppen 4 oder 5.4 aufgeführt sind,
sowie die nicht in DIN 276 aufgeführten, soweit
der Auftragnehmer sie weder plant, noch bei ihrer
Beschaffung mitwirkt, noch ihre Ausführung
oder ihren Einbau überwacht,...“
Bezieht sich das „...soweit der AN sie weder plant noch bei Ihrer Beschaffung mitwirkt, noch ihre Ausführung oder ihren Einbau überwacht...“ auf Kosten die nicht in der DIN 276 aufgeführt sind, oder auch auf Kosten der KG 400. Sprich werden die Kosten z.B. für Wärmeversorgungsanlagen mitberechnet wenn der AN diese plant, oder generell nicht?
Vielen Dank für Antwort
Gruß
--
Blumenschein

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
HOAI Teilleistungen gegen §16 Blumenschein Planung & Baurecht 2 23.02.2009 08:41
Hoai tami Planung & Baurecht 2 20.02.2006 14:09
HOAI - bin verwirrt! audovis Beruf & Karriere 0 20.02.2006 09:03
Baukosten, HOAI, Ausschreibung etc Mattai Planung & Baurecht 8 05.02.2006 20:30
HOAI §15, Teilleistungen chrisly Stadtplanung & Landschaftsarchitektur 1 05.02.2006 00:44
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:23 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®