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Beitrag
Datum: 20.02.2009
Uhrzeit: 09:12
ID: 32728



HOAI Teilleistungen gegen §16

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

angenommen ich habe einen Kostenanschlag von 320.000 EUR für ein Gebäude der Zone II und den Honoraransatzmittel. Die LPH 1, 2 und 3 fällt heraus. Laut einer Software (HOAI-Pro Version 4.0) hätte ich ein Nettohonorar von 16.203,29 EUR.
Laut HOAI §16 (1) „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in §15 aufgeführten Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.“ Dieser entnehme ich, dass ich für das o. g. Gebäude ein Honorar zwischen 25.983 und 30.650 EUR anrechnen darf. (Runde ich zu den nächst höheren anrechenbaren Kosten auf, oder zu den nächst niedrigeren anrechenbaren Kosten ab)
Ich habe also eine Differenz von knapp 9.700 EUR. Wie gehe ich vor, wenn ich nicht alle Lphs anrechne?
§19 gibt mir nur Vorgehensweise für die LPH 2, 3 und 8 vor. Muss ich dann nach §23 verfahren? Das wäre ein hoher Aufwand! Bei mir fällt doch lediglich LPH 1-3 heraus.
Vielen Dank für Hilfe.
Vielen Dank für die Auffrischung,
Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 20.02.2009
Uhrzeit: 20:27
ID: 32743



AW: HOAI Teilleistungen gegen §16

#2 (Permalink)
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Also ich versuchs mal.

Ich gehe mal davon aus, dass die 320.000 Euro die anrechenbaren Kosten sind das Honorar für die Objektplanungvon Gebäuden ermittelt werden soll, oder?

In der Honorartafel gibt es nur Angaben zu 300.000 Euro und 350.000 Euro anrechenbaren Kosten, also muss der Satz für 320.000 Euro linear interpoliert werden (s. §5a):

Differenz anrechenbare Kosten:
350.000-300.000=50.000 Euro
320.000-300.000=20.000 Euro

von-Satz:
29.131-25.983=3.148 Euro Differenz
(20.000/50.000)*3.148=1.259,20 Euro
29.131+1.259,20=27.242,20 Euro von-Satz für 320.000 Euro anrechenbare Kosten

bis-Satz:
34.561-30.650=3.911 Euro Differenz
(20.000/50.000)*3.911=1.564,40 Euro
30.650+1.564,40=32.214.40 Euro bis-Satz für 320.000 Euro anrechenbare Kosten

Für die Leistungsphasen 1-9 kann man für anrechenbare Kosten von 320.000 Euro also ein Honorar zwischen 27.242,20 und 32.214,40 Euro berechnen. Der Mittelsatz beträgt 29.728,30 Euro.

Für die Leistungsphasen 4-9 werden nach §15 für Gebäude 79% des Honorars angesetzt (6%+25%+10%+4%+31%+3%=79%), also 0,79 x 29.728,30=23.485,36 Euro. (zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer und und und...)

Habe jetzt keine Lust das noch mal zu kontrollieren, ich hoffe die Vorgehensweise stimmt so.

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Beitrag
Datum: 23.02.2009
Uhrzeit: 07:41
ID: 32772



AW: HOAI Teilleistungen gegen §16 #3 (Permalink)
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Vielen Dank,
Schöne Woche noch!
Geuß,
--
Blumenschein

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