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Fischer: Offline
     Beitrag Datum: 02.09.2009 Uhrzeit: 17:12 ID: 35138  |            Social Bookmarks:      Danke für Ihre Einschätzung. Schaden im eigentlichen Sinn entsteht beim Fehlen einer Abdeckung nicht, doch entstehen mit der Zeit an den Wandseiten Verschmutzungen ( hässliche, sog. "Schnäuze" ).       |  
|          Social Bookmarks:      Können wir mal ein Bild davon sehen? Vielleicht gibt es gute Vorschläge...       
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Fischer: Offline
     Beitrag Datum: 02.09.2009 Uhrzeit: 19:26 ID: 35141  |            Social Bookmarks:      Ich meine, dass ein Bild kaum weiter hilft. Die Beschreibung sollte doch klar sein. In einer Siedlung von Terreassenhäusern und Wohnungen gibt es eben Sichtbetonmauern und Brüstungen die 21cm stark sind( wie bereits früher gesagt,mit ebener das heisst horizontaler Krone) und auf der einen Seite 90cm hoch und auf der anderen Seite bis zu einer Stockwerkhöhe plus diese 90 ausmachen. Diese Mauern sind dann ferner auch beidseitig von Treppenabgängen im Freien zwischen Gebäudeeinheiten vorhanden. Können Sie sich nun ein besseres "Bild" machen ?       |  
|          Social Bookmarks:      Nein, für eine ästhetische Beurteilung oder Vorschläge sind Beschreibungen nicht ausreichend.       Würden Sie ein Gebrauchtwagen auf Grund der Beschreibung kaufen??? 
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noone: Offline
              Beitrag Datum: 07.09.2009 Uhrzeit: 00:20 ID: 35173  |            Social Bookmarks:      Bei Stützmauern ist eine "Krone" meist nicht üblich, bei Attiken denke ich müsste ein Attikablech vorhanden sein. Habe aber die entsprechenden DINs und Dachdeckerrichtlinien nicht zur Hand, hier wäre eine baurechtliche Beratung angebracht - oder mal in Dachdeckerforen anfragen, wenn das Geld gespart werden soll..... hört sich aber ziemlich spiessig an, das Ganze....       |  
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Fischer: Offline
     Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 11:10 ID: 35178  |            Social Bookmarks:        Es geht nicht um die ästhetische Beurteilung. ( Siehe meine Fragestellung). Um das Beispiel des Gebrauchtwagens aufzunehmen, möchte ich lediglich wissen ob er vier Räder hat. Dies ist doch sicher ohne Zeichnung oder Foto abzuklären respektive zu beantworten.       |  
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fst: Offline
   Ort: Berlin             Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 11:42 ID: 35181  |            Social Bookmarks:      Zitat:  
 Ob der Planer rechtlich belangt werden kann, oder nicht? P.S. Der Ton deiner Beiträge motiviert nicht gerade zum Antworten.  |  |
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Fischer: Offline
     Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 18:02 ID: 35186  |            Social Bookmarks:        Ich möchte mich über meinen Ton entschuldigen!. Ja es geht mehr oder weniger insofern um die rechtliche Situation, da das Thema Mauer- und Brüstungsabdeckungen an der anstehenden Eigentümerversammlung unserer erst 21/2-jährigen Terrassensiedlung protokoliert ist. Ich konnte noch nicht eruieren, wer, ob ein Eigentümer oder die Verwaltung, das Thema aufgebracht hat. Falls die Mehrheit der Eigentümer zustimmen würde, gienge es um die Kostenübernahme oder Aufteilung der sicher nicht ganz billigen Chromstahlabdeckungen.       |